Am Urlaubsort
Am Urlaubsort müssen Sie im Hotel, im Restaurant, in Läden und überall, wo Gedränge herrscht, mit Taschendieben rechnen. Handtaschenräuber entreißen ihre Beute hier besonders oft vom fahrenden Moped oder Motorrad aus, was zu gefährlichen Stürzen führen kann.
Gehen nicht Sie am Gehsteig nicht zu knapp an der Fahrbahn und Tragen Sie Ihre Handtasche an der straßenabgewandten Seite eingeklemmt unter dem Arm.
TIPPS:
- Nehmen Sie nur soviel Bargeld mit, wie sie unbedingt brauch.
- Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere in verschiedenen Innentaschen, immer möglichst dicht am Körper.
- Behandeln Sie Bankomatkarten wie Bargeld und bewahren sie den Code nicht in der Geldbörse oder Brieftasche gemeinsam mit den Karten auf.
- Vermeiden Sie nach Möglichkeit das hantieren mit größeren Geldmengen. Taschendiebe beobachten ihre ausgesuchten Opfer.
- Gehen Sie Drängeleien soweit als möglich aus dem Weg. Diese Orte sind das bevorzugte Terrain der Diebe.
- Tragen Sie im Gedränge, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Handtasche oder den Rucksack verschlossen vor dem Körper oder klemmen sie sie fest unter den Arm.
- Benutzen Sie, speziell im Urlaub, Brustbeutel oder Geldgürtel.
- Legen Sie bei Einkäufen die Geldbörse nicht oben in die Einkaufstasche oder in den Einkaufswagen.
- Hängen Sie ihre Handtasche bei Lokalbesuchen nicht an eine Stuhllehne oder stellen Sie die Tasche nicht unbeaufsichtigt ab.
Sicherer Umgang mit Kreditkarten
- Bargeld nur an Geldautomaten in Banken (und nicht in Supermärkte oder ähnlichem) und nur während der Öffnungszeiten der Bank beheben.
- Den Code immer verdeckt (durch vorhalten der zweiten Hand) eingeben.
- Bei Bezahlung in Lokalen oder Geschäften die Karte möglichst nicht aus der Hand geben und immer im Auge behalten. Vorsicht, wenn jemand mit der Kreditkarte in einem Hinterzimmer verschwinden möchte.
- Kontoauszüge regelmäßig überprüfen, um rechtzeitig reagieren zu können, falls die Karte missbräuchlich verwendet wurde.
- Sämtliche Belege aufbewahren und mit den Tatsächlichen Abbuchungen vom Konto vergleichen.
Bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Geld und Gepäck
REISEPASS
- Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei Ihres Urlaubsortes eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige.
- Wenden Sie sich mit der Anzeige an die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Urlaubsland (Botschaft oder Konsulat). Dort stellt man einen Notpass für Sie aus. Gibt es keine österreichische Vertretungsbehörde, so können Sie sich auch an die Vertretungsbehörde eines jeden anderen Mitgliedsstaates wenden.
- Zurück in Österreich müssen Sie im Falle eines Diebstahls mit Ihrer ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige in Österreich beantragen. Damit können Sie dann einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Im Falle eines Verlusts genügt die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde.
FÜHRERSCHEIN
Im Ausland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zum Verlust bzw. dem Diebstahl des Führerscheins. Einige Länder stellen eigene, zeitlich begrenzte Touristenführerscheine aus, andere erlauben die Weiterfahrt mit einer ebenfalls zeitlich begrenzten Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige. Informieren Sie sich daher bei der örtlichen Polizei in Ihrem Urlaubsland über die jeweiligen Bestimmungen und erstatten Sie in jedem Fall eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige.
GELD ODER KREDITKARTE
- Lassen Sie Ihre Bankomat- und Kreditkarten sofort sperren. Notieren Sie sich die hierfür notwendigen Telefonnummern schon vor der Abreise.
- Befinden Sie sich im Ausland in einer finanziellen Notlage, kann ein Angehöriger eine Überweisung per internationalem Geldtransferinstitut tätigen. Mit einem Code können Sie das Geld in der Landeswährung vor Ort beheben. Auch die Vertretungsbehörden können Ihnen bei unverschuldeter Notlage weiter helfen. Das Service gilt aber nur für Notsituationen und nicht für eine Urlaubsverlängerung, Weiterreise, Einkäufe etc.
- Die Vertretungsbehörde kann beim Geldtransfer vom eigenen Konto bzw. durch Angehörige behilflich sein.
- Sofern das nicht möglich ist, kann sie gegen die Verpflichtung zu späterer Rückzahlung auch ein Darlehen für die Heimreise gewähren.
REISEGEPÄCK
Wenn Sie und Ihr Reisegepäck nicht zur gleichen Zeit am Urlaubs – ort angekommen sind, ersetzt die Fluglinie grundsätzlich die Kosten für die Anschaffung der notwendigsten Gegenstände wie Kleidung und Toiletteartikel zur Überbrückung. Fluglinien haften mit bis zu 1.200 Euro für Schäden durch verspätete Beförderung, bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Reisegepäck.
Erstatten Sie bei der Fluglinie so bald wie möglich Anzeige. Bei beschädigtem Gepäck muss innerhalb von sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck innerhalb von 21 Tagen schriftlich Anzeige erstattet werden.
Weitere Tipps am Urlaubsort
- Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände am Urlaubsort am besten im Hotelsafe.
- Wer außerhalb Europas oder in einem Nicht-Euro-Land Urlaub macht, muss immer noch Geld umwechseln. Meist sind die Wechselkurse am Urlaubsort günstiger als in heimischen Banken. Wer jedoch erst im Ausland wechseln möchte sollte unbedingt in eine offizielle Wechselstube gehen und die Quittung gut aufbewahren. Auf keinen Fall sollten Sie Geld in einer Bank am Bahnhof oder am Flughafen wechseln. Hierbei zahlen sie die höchsten Provisionen und Spesen.
- In Notfällen ist das Außenministerium 24 Stunden für Sie unter folgender Nummer erreichbar: +43 / 501150 – 4411
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