Behördenwege sind kompliziert

Verwaktungsschikanen

Foto: Bernd Kasper_pixelio.de

Wieder hat uns ein Leser seinen Ärger im Umgang mit der Behörde erzählt.

Hier sein Erlebnis.

Der Leser Franz H.* wollte nach seiner Wohnungsübersiedlung seinen Zulassungsschein auf die neue Adrtesse ummelden. Doch nach langer Suche stellte sich heraus, dass Franz H. offenbar seinen Typenschein den er dazu benötigt nicht mehr findet und offenbar mit alten nicht benötigten Unterlagen im Rahmen der Wohnungsauflösung entsorgte ohne es zu wissen.

Er rief beim Automobil-Hersteller an, was er nun tun sollte. Er bekam die Auskunft dass der Automobil-Hersteller gegen eine Gebühr von rund 100,- Euro nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einen neuen Typenschein ausstellt. Er gab unseren Leser die Information, dass man die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei seiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) erhält.

Franz H. machte sich auf und ging zur BH fragte beim Portier wo er die Unbedenklichkeitserklärung bekommt, worauf ihm der Portier einen vorgedruckten Zettel übergab, auf den geschrieben stand, dass ab 1.1.2014 die Unbedenklichkeitsbescheinigung die Polizei ausstellt, Dienstzeiten Dienstag und Donnerstag von 8 – 12 Uhr. Er machte sich tags darauf zur besagten Polizeistelle, dort teilte ihm eine junge Polizistin mit, dass man für die Neuausstellung eines Typenscheines keine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt und im Übrigen die Polizei dies nicht ausstellt, nur für Fremdenrecht.

Franz H. fragte wo er nun seine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekomme. Die junge Kollegin meinte fragen Sie bei der Gemeinde. Auf die Frage ob Sie dies nicht telefonisch abklären könne, da er sich die unnötigen Wege sparen wollte, verneinte die Polizistin, wenig hilfsbereit wie sie war.

Gut, er ging zur Gemeinde und fragte den Portier, dieser musste selbst rund drei Minuten telefonieren, bis er Franz H. in den ersten Stock ins Meldeamt schickte. Dort klärte ihn eine freundliche Dame auf, dass er zuerst eine Verlustanzeige machen müsste (Kosten 2,10) und dann damit in die zuständige BH zu gehen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen.

Nun machte sich Franz H. zur BH auf, dort musste er 25,20 berappen und erhielt endlich seine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nun kann er zum Importeur fahren und seinen neuen Typenschein abholen, damit kann er bei einen KFZ-Anmeldestelle die Adressenänderung durchführen lassen.

Ein Zeitaufwand von insgesamt rund 6 Stunden.

Dieser Fall zeigt deutlich wie unsere Behörden kompliziert arbeiten und warum der Staat immer wieder Minusergebnis macht.

Lieber Herr Finanzminister wäre doch eine Vewaltungsvereinfachung wert. Oder?

Meint ihre Spitzfeder.

* Name von der Redaktion geändert.

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