
9,7 Prozent mehr Einkommen für Pensionistinnen und Pensionisten.
In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung intensiv über die Pensionserhöhung für das kommende Jahr beraten. Das Ergebnis wurde am Mittwoch dem 13. September nach dem Ministerrat präsentiert:
Es sieht eine generelle Erhöhung der Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung von 9,7 Prozent vor. Die 1. Auszahlung erfolgt natürlich erst mit der Jänner 24-Auszahlung. Das entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Er wird auf Basis der Inflation von August 2022 bis Juli 2023 berechnet – der Zeitraum, als die Inflation am höchsten war.
Rund 2,2 Millionen PensionistInnen in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich bekommen damit die Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate ausgeglichen. Bei Spitzenpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich wird die Pensionserhöhung gedeckelt: Sie steigen um einen Pauschalbetrag von rund 568 Euro.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt auch die Ausgleichszulage. Der Richtsatz erhöht sich für rund 200.000 MindestpensionistInnen von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro. Von der Erhöhung um 9,7 Prozent profitieren auch 190.000 BezieherInnen von Sozialhilfe. Für sie bleiben im kommenden Jahr zusätzlich die Leistungen aus dem “Paket gegen Kinderarmut” bestehen: Sie erhalten 60 Euro pro Kind und Monat bis Ende 2024.
Pensionskonto: Schutzklausel für NeupensionistInnen
Eine Schutzklausel hat die Regierung für NeupensionistInnen vereinbart. Für Personen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten oder die bereits heuer in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen, werden die Nachteile der hohen Inflation auf das Pensionskonto ausgeglichen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, erst im nächsten Jahr in Pension zu gehen.
Kosten budgetär verkraftbar
Die Regierung rechnet mit strukturellen Kosten der gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen). Budgetär sind diese Kosten nach Ansicht der Regierung verkraftbar: Die Regierung rechnet wegen der Lohnentwicklung mit steigenden Einnahmen aus Pensionsversicherungsbeiträgen. Zudem wird sich die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen positiv auf die Beitragseinnahmen auswirken.
Bundeskanzler Karl Nehammer, meint dazu:
„Es ist wichtig, in Zeiten der Teuerung an jene zu denken, die viel für unser Land geleistet haben. Die Pensionistinnen und Pensionisten können sich auf diese Bundesregierung verlassen. Im nächsten Jahr wird den Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflation abgegolten. Die Pensionen werden um 9,7 Prozent erhöht.“
Hier die Beschlüsse im Detail:
9,7 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Ausnahme: Pensionen ab 5.850 Euro steigen um Pauschalbetrag von 568 Euro. Ausgleichszulage: Erhöhung um 9,7 Prozent. Der Richtsatz steigt von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro.
Schutzklausel Pensionskonto: Es werden die Nachteile der hohen Inflation für jene ausgeglichen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten sowie für Personen, die bereits 2023 in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen. Damit wird sichergestellt, dass sich längeres Arbeiten finanziell lohnt.
Rechenbeispiele Schutzklausel 2024
Fall 1: Pensionsantritt mit 65 Jahren (reguläre Alterspension, ohne Abschlag):
Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 65 Jahren in Pension und kann nach aktueller Rechtslage mit einer monatlichen Bruttopension von 1.647 Euro rechnen.
Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 1.746 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 98 Euro bzw. 5,98 Prozent.
Fall 2: Pensionsantritt mit 63 Jahren (Abschlag von 10,2%):
Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 63 Jahren in Pension, obwohl sie bereits 2023 hätte gehen können. Nach aktueller Rechtslage kann sie mit einer monatlichen Bruttopension von 2.137 Euro rechnen (Korridorpension mit 10,2% Abschlag).
Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 2.267 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 129 Euro bzw. 6,05 Prozent.
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