Unterschiedlicher Pensionsantritt bei Frauen und Männern

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FOTO: RAINERSTURM_PIXELIO.DE
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Geht ein Mann mit 62 in Pension, muss er einen Abschlag hinnehmen. Ist das EU-widrig?

Ein ungleicher Pensionsantritt bei Richterinnen und Richter in Polen, führte erst jüngst dazu, dass der Gerichtshof der EU (EuGH) die Regelung, demzufolge polnische Richterinnen seit der Justizreform 2017 mit 60 Jahren in Pension gehen können, während ihre männlichen Kollegen erst mit 65 Jahren in Pension gehen können, als gegen geltendes EU Recht befand.

Für Österreichische Richter und Richterinnen hat dies zwar keinerlei Folgen, da sie erst einheitlich mit 65 Jahren in ihren Ruhestand treten. Interessant dabei ist die Feststellung des Gerichtes, dass die unterschiedliche Pensionsantrittregelung auch die ASVG-Altersgrenzen betreffen könnte. Denn das Gericht sagt, „das die unterschiedlichen Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen“.

Wird dies Auswirkungen in Österreich haben?

Es hat schon einige Probleme mit unterschiedlichen Altersvorteilen zwischen Frauen und Männern gegeben, erinnern wir uns an die Unterschiede bei Fahrscheinen und Seniorenkarten bei öffentlichen Verkehrsmitteln. So beispielsweise erhalten, egal wann man als Frau oder Mann seine Pension antritt, erst beide ab dem vollendeten 63. Lebensjahr eine Seniorenkarte. Dies auch wenn das Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen in Österreich unterschiedlich geregelt ist. Aktuell liegt es für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 60 Jahren.

Während in vielen Bereichen Männer und Frauen gleichbehandelt werden und dies auch wollen, hat sich dies – noch nicht – auf das unterschiedliche Pensionsalter niedergeschlagen. Hier sind eindeutig Frauen die Gewinner.

Unterschiede zwischen Beamte und ASVG Pensionen zu

Grundsätzlich gelten in Österreich Sozialversicherungsleistungen wie beispielsweise ASVG-Pensionen nicht als Entgelt, gegenüber Beamten, die in Ruhestand „treten“. Grundsätzlich zielt die Beamtenrichtlinie ebenfalls auf eine Gleichbehandlung beider Geschlechter ab. Doch hier gilt eine eigene Richtlinie, die auch Ausnahmen zulässt. Verwunderlich nur, dass im Jahr 1992 im Verfassungsgesetz zu den Übergangszeiten und Abänderung von unzureichender Gleichbehandlung, ein Übergangszeitraum bis in das Jahr 2033 festgehalten wurde. Haben es sich hier Beamte gerichtet? Oder womit ist ein derartig langer Zeitraum gerechtfertigt?

Noch dazu sind Beamte sowieso besser gestellt als ASVG Pensionisten. Bezieht ein Beamter oder eine Beamtin eine reguläre Alterspension, kann in Österreich ohne Abschläge durchaus auch weitergearbeitet werden. Die trifft eher auf Frauen zu, so kann eine 60-Jährige weiter verdienen und trotzdem ihre volle Pension bekommen. Dies alles ohne zusätzliche Abschläge.

Natürlich kann auch ein ASVG Pensionist (auch Frauen) neben der Pension weiterarbeiten, dann jedoch werden die beiden Einkommen zusammengelegt und versteuert.

Vorzeitiger Pensionsantritt – Unterschied bis zu 20 Prozent.

Erst kürzlich wurde Franz Marhold, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht an der WU Wien in einem Beitrag der “Die Presse“ zitiert, wo er meinte: „Geht ein Mann mit 62 vorzeitig in Pension, muss er einen Abschlag hinnehmen, während ein Frau, dies es nicht tut, später einen Zuschlag zu ihrer Pension erhält“ Der Unterschied beträgt laut Marhold in Summe 20 Prozent.

Wo sind all diejenigen die immer totale Gleichberechtigung fordern zwischen Frauen und Männern. Geht es um gleiche Einkommenssituation, vergeht fast kein Tag, wo nicht eine Aktivistin sofort aufschreit. Aber bei Senioren – wo sind hier die beiden Seniorenorganisationen, die aufschreien?

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2 Kommentare

  1. Ich kenne mich bzgl der Regelungen für den ungleichen Pensionsantritt nicht genau aus, natürlich wäre es erstrebenswert völlige Gleichberechtigung in allen Bereichen zu haben. Leider ist es dennoch so, dass Frauen im Durchschnitt deutlich weniger Gehalt und somit auch weniger Pension erhalten, somit finde ich es unfair in dem Kontext die Aktivist*innen welche für Gleichberechtigung kämpfen zu kritisieren.

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