Mitnahme von Straßenfallwild erfüllt Tatbestand der Wilderei

Was tun bei einem Wildunfall

Wußten Sie das?

Die Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände zeigt sich verwundert über die Presseaussendung der Tierschutzorganisation PFOTENHILFE und deren Aufruf, im Straßenverkehr verletzte (Wild)Tiere zum Tierarzt zu bringen.

„Wer ein verletztes Wild einfach mitnimmt, begeht den Tatbestand der Wilderei,“ erläutert Generalsekretär Dr. Peter Lebersorger. Mitnahme von Straßenfallwild erfüllt Tatbestand der Wilderei. Nach der aktuellen Rechtslage der Landesjagdgesetze sowie dem StGB stellt diese „Aneignung“ von verletztem Wild einen Eingriff in fremdes Jagdrecht dar.

„Wir danken für den Aufruf, langsam zu fahren. Das ist aber nicht genug,“ erklärt Dr. Lebersorger. Wenn es tatsächlich zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Getötetes oder verletztes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Die Mitnahme des Tieres wird behördlich strafrechtlich als Wild-Diebstahl gewertet.

Durch die Verständigung der Exekutive wird auch der zuständige Jäger informiert.

„Viele vierbeinige Unfallopfer bleiben im Schockzustand regungslos liegen und werden erst später wieder „wach“. Stellen sie sich vor, ein Rehbock oder ein Wildschwein beginnt schwerverletzt im Kofferraum ihres Autos zu randalieren! Der Aufruf verletzte Wildtiere mitzunehmen, zeugt von Unkenntnis der aktuellen Rechtslage und bringt Dritte unnötig in Gefahr, es ist auch unverantwortlich, durch den rechtlich nicht gedeckten Aufruf Personen zu einer Straftat anzustiften! Jäger haben die Möglichkeit mit einem geprüften Jagdhund das verletzte Wild zu suchen und auch die Ausbildung im Bedarfsfall das Leiden des verunfallten Tieres fachgerecht und schnell zu beenden,“ so der Generalsekretär abschließend.

Foto: Petra-Bosse_pixelio.de

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