ELGA – die Elektronische Gesundheitsakte

Für die PatientInnen bedeutet das eine Erhöhung der Patientensicherheit (E-Medikation), eine Verbesserung der Behandlungsqualität (Befundbereitstellung) und einfacher Zugriff auf eigene Befunde über Internet.

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das Patienten und Patientinnen sowie Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen (sog. Gesundheitsdiensteanbieter, GDA) einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente) ermöglicht.

ELGA ist seit 2006 ein gemeinsames, nationales Projekt der „ELGA-Systempartner“ (Bund, Ländern und Sozialversicherung) und im Regierungsprogramm sowie in der bestehenden „Gesundheits-15a-Vereinbarung“ festgelegt.

Verbesserte Behandlungsqualität

Das ELGA-Gesetz biete ganz neue Chancen für die Patientinnen und Patienten. Die Daten werden dezentral gespeichert, ihre Speicherung unterliegt höchsten Sicherheitsstandards.

„Verwendungsrecht“

Für die Gesundheitsdiensteanbieter wie Spitäler, Ambulanzen und niedergelassene Ärzte sieht ELGA ein grundsätzliches „Verwendungsrecht“ vor. Folgende Befunde bzw. Dokumente müssen gespeichert werden: Labor- und Radiologiebefunde, Medikamente und Entlassungsbriefe. Durch den Zugriff auf diese Daten werden Doppelbefundungen und Doppelverordnungen vermieden, aber auch die Verordnung von Medikamenten mit Wechselwirkungen verhindert – ein wichtiger Faktor für die Patientensicherheit.

Freiwilligkeit der Teilnahme

Die Freiwilligkeit der Teilnahme an ELGA bleibt für Patientinnen und Patienten aufrecht; sie können unbürokratisch über eine Ombudsstelle aussteigen. Weiters haben Patienten erstmals die Möglichkeit einzusehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat.

Auch die Anwenderfreundlichkeit für Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen und Spitälern sowie für Apothekerinnen und Apotheker werde erhöht. Für die Phase der Umstellung auf ELGA ist eine Anschubfinanzierung für Ärztinnen, Apotheken und Privatkrankenanstalten geplant.

Für Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen

• Zeitnahe Verfügbarkeit relevanter Informationen (Befunde, Medikamente)

• Vermeidung von möglichen Behandlungsfehlern

• Organisationsübergreifender Informationsfluss und somit bessere Zusammenarbeit

• Integrierte Prozesse bei Behandlung und Betreuung

• Aus Schnittstellen werden Nahtstellen

• Einheitliche, qualitätsgesicherte StandardsFür Datenschutz und Datensicherheit

• IT-Sicherheit im Gesundheitswesen wird normiert und hohe Sicherheitsstandards   werden vorgeschrieben

• ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert

• Technischer Nachweis des Behandlungsverhältnisses erforderlich

• Patientinnen und Patienten können Zugriffsrechte selbst bestimmen

• Zugriffe nur über definiertes Berechtigungssystem

• Patientinnen und Patienten sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat

Für finanzielles Gleichgewicht des Gesundheitssystems

• Gesamtkosten von 130 Mio. € in den Jahren 2010 bis 2017

• Laufende Kosten von 18 Mio. € pro Jahr ab 2018

• Kostendämpfung von 129 Mio. € pro Jahr ab 2017

• Hoher – nicht quantitativ bewertbarer Nutzen – für Patientinnen und Patienten

Hier nochmals die wichtigsten Eckpunkte

• Freiwilligkeit

Freiwilligkeit für PatientInnen mittels Widerspruchslösung (opt out) analog Organspende sichergestellt. Für die Gesundheitsdiensteanbieter (Spitäler, Ambulanzen, niedergelassene ÄrztInnen) sieht das Gesetz zu ELGA ein grundsätzliches „Verwendungsrecht“ vor, allerdings müssen definierte Befunde – nämlich Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente – verpflichtend gemäß ELGA gespeichert werden. Das Pilotprojekt e-Medikation hat gezeigt, dass ein flächendeckender Einsatz jedenfalls erforderlich ist.

• Datenschutz und Datensicherheit

ELGA verbessert den Datenschutz für Patientinnen und Patienten. Die PatientInnen bekommen durch ELGA Einsicht in ihre eigenen Krankenprotokolle, Widerspruchsmöglichkeiten und das Recht, Verwendungsverbote für bestimmte Gesundheitsdaten festzulegen. Die Gesundheitsdaten dürfen nur mehr verschlüsselt übertragen werden. Im Falle von EDV-Wartungen gilt das 4-Augen-Prinzip (d.h.: EDV- Technik nicht alleine bei Datenzugriff). Diese hohen IT-Sicherheitsanforderung werden per Verordnung konkret geregelt.

• Usability – Anwenderfreundlichkeit

ELGA wird auf Basis der aktuellen technischen Möglichkeiten gestartet und dann schrittweise ausgebaut. Konkrete Maßnahmen stellen die Anwenderfreundlichkeit zu jedem Zeitpunkt sicher. So sind etwa die Such- und Filterfunktionen im Gesetz explizit festgeschrieben. Bei Bedarf kann es Testphasen geben. Alle Befunde müssen jedenfalls ab sofort strengen Qualitätskriterien entsprechen. Das Ziel ist und bleibt eine Verbesserung der Behandlung der PatientInnen.

• Finanzierung

Geplant ist eine Anschubfinanzierung für ÄrztInnen, Apotheken und Privatkrankenanstalten.

• Zeitplan

– ELGA startet Ende 2013/Anfang 2014 durch die Nutzungsmöglichkeiten des ELGA- Portals für PatientInnen.

– Bis 2016 stufenweise verpflichtende Einführung: ab 2015 ELGA-Betrieb bei Spitälern und Pflegeanstalten.

– Ab 2016 ELGA-Betrieb in Arztpraxen und Apotheken, ab 2017 ELGA-Betrieb in Privatkrankenanstalten.

In Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit

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