Keine einheitliche Regelung in Europa, teils hohe Strafen bei falscher Bereifung.
Hierzulande gilt bereits seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht – das heißt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die entsprechende Bereifung benutzt werden. „Europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, was Winterreifen, Schneeketten und Co. betrifft. Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Verkehrsunfälle, sondern teils auch hohen Strafen“, weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Allgemein empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.
Winterausrüstungspflichten in Österreichs Nachbarländern
* Italien: Selbst innerhalb von Italien gibt es verschiedene Regelungen – jede italienische Provinz legt eigenständig fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. „So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben“, erklärt Polasek. Die Strafhöhe bei falscher Bereifung liegt zwischen 42 und 345 Euro.
* Deutschland: Auf deutschen Straßen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Wichtig: Seit 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das „Alpin-Symbol“ enthalten und das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.
* Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März gilt eine Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad. Bei Verstoß ist mit Strafen von 60 bis 100 Euro zu rechnen.
* Ungarn: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber durch entsprechende Beschilderung kurzfristig vorgeschrieben werden. Wichtig zu wissen: „Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden“, so Polasek.
* Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Bei Missachtung kommt es zu Strafen ab 50 Euro.
* Slowenien: Hier ist die Nutzung von Winterreifen zwischen 15. November und 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraums.
* Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen ab zirka 105 Euro. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
Einen ausführlichen Überblick, was während der Wintermonate in unseren Nachbarländern gilt, findet man unter Winterausrüstungspflicht in den Nachbarländern | ÖAMTC sowie in der Länder-Info www.oeamtc.at/laenderinfo .
Bereifung von Mietwagen kontrollieren, Fahrzeug-Check vor längeren Fahrten
Aufpassen sollten Urlauber*innen besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren ist es ratsam, sich die Winterbereifung des Fahrzeugs schriftlich bestätigen zu lassen und sich bei der Fahrzeugübernahme zu vergewissern, dass man auch tatsächlich mit wintertauglichen Reifen unterwegs ist.
Zusätzlich empfiehlt der ÖAMTC, vor längeren Fahrten auch einen allgemeinen Winter-Check des Fahrzeugs durchführen zu lassen.
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