Wann haben Sie ihre Heizkostenabrechnung zuletzt geprüft

Eine gründliche Prüfung der Heizkostenabrechnung kann Mieterinnen und Mietern helfen, potenzielle Fehler und ungerechtfertigte Nachzahlungen zu vermeiden. Es lohnt sich, sowohl formale Angaben als auch ungewöhnliche Abweichungen im Vergleich zu Vorjahren genau zu prüfen.txn

Für die vergangene Heizsaison rechnen viele Mieterinnen und Mieter mit einer Nachzahlung.

Häufigster Grund dafür sind die zuletzt hohen Brennstoffpreise. Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler. Grund genug, genau hinzuschauen!

Flattert die Heizkostenabrechnung ins Haus, sind Mieterinnen und Mieter gut beraten, die Zahlen gründlich unter die Lupe zu nehmen. Das betrifft kleine formale Ungenauigkeiten genauso wie falsche Kalkulationen bis hin zu gravierenden, inhaltlichen Fehlern, die zu hohen, ungerechtfertigten Nachzahlungsforderungen führen können. Wie plausibel die Heizkostenabrechnung ist, können Mieterinnen und Mieter anhand einiger Anhaltspunkte überprüfen.

Es lohnt sich zu überprüfen

Ob der angegebene Abrechnungszeitraum stimmt. Es muss klar definiert sein, von wann bis wann die Kosten berechnet werden. Zudem muss der Zeitraum der Abrechnung mit dem Zeitfenster übereinstimmen, in dem die Heizkosten abgelesen wurden. Gibt es hier Abweichungen, besteht das Risiko einer ungenauen Abrechnung. Fehlt die Angabe zum Abrechnungszeitraum ganz, ist die Heizkostenrechnung auf jeden Fall schon formal fehlerhaft.

Auch bei Abweichungen von Vorjahresrechnungen sollten Mieterinnen und Mieter hellhörig werden, rät Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Das gilt etwa, wenn in aktuellen Heizkostenabrechnungen plötzlich Positionen auftauchen, die in früheren Jahren nicht enthalten waren, der Vermieter den Verteilerschlüssel anders berechnet als im Vorjahr oder sich die Angaben zu den Wohnflächen verändert haben.

Und was können Mieterinnen und Mieter tun

Wenn sie laut Rechnung deutlich mehr Heizung und Warmwasser als im Vorjahr verbraucht haben sollen – die Heizung jedoch gar nicht öfter auf hohen Temperaturen lief und sie auch nicht mehr geduscht, abgewaschen oder gebadet haben als zuvor? Unerklärlichen Mehrverbrauch – ebenso wie alle anderen Unstimmigkeiten der Heizkostenabrechnung -sollten Betroffene unbedingt klären. Dabei helfen die Rechtsberatungen von Mieterschutzvereinen. In einzelnen Bundesländern bieten zudem die Verbraucherzentralen mietrechtliche Beratung an.

txn

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