Stalking – Wenn der Urlaubsflirt zur Bedrohung wird!
Seit 1.7.2006 ist Stalking (Beharrliche Verfolgung) ein gerichtlicher Tatbestand und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr strafbar. Als „Stalker“ macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt.
Indem sie
- ihre räumliche Nähe aufsucht (z.B. Auflauern),
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt (z.B. per SMS oder E-Mail),
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt (z.B. bei Versandhäusern) oder
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen (z.B. durch Kontaktanzeigen).
TIPPS
- Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent!
- Dokumentieren Sie alles was der Stalker unternimmt. Jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.
- Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werde, damit Kontaktaufnahme des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.
- Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
- Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
- Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.
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