Regierung und Landeshauptleute haben sich nach zähem Ringen auf eine Corona-Impfpflicht und auf einen Lockdown für ganz Österreich verständigt.
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Die Schließungen sollen ab Montag 22. November für maximal 20 Tage dauern, wobei nach zehn Tagen evaluiert wird. Die Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten. Die Einigung wurde am Rande der Landeshauptleutekonferenz am Achensee von Regierung und Landeshauptleuten präsentiert. Die FFP2-Maskenpflicht kommt in allen Innenräumen, Schulen bleiben offen.
„In den letzten Wochen habe ich immer wieder betont: Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Ungeimpften zur Impfung zu bringen, anstatt die Geimpften einzuschränken. Trotz monatelanger Überzeugungsarbeit, trotz intensiver auch medialer Kampagnen ist es uns nicht gelungen, genug Menschen zu überzeugen, sich impfen zu lassen“, hielt Bundeskanzler Alexander Schallenberg im Rahmen einer Pressekonferenz fest, die er gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig in Pertisau in Tirol abhielt.
Die Maßnahmen, die man in den letzten Wochen gemeinsam auf Ebene der Bundesregierung getroffen habe, insbesondere 2G und Lockdown für Ungeimpfte, hätten die Impfbereitschaft zwar erhöht, aber nicht in einem ausreichenden Maß. Es sei lange Zeit in Österreich politscher Konsens gewesen, keine Impfpflicht einführen zu wollen. „Lange, vielleicht zu lange, bin ich und sind auch andere davon ausgegangen, dass es möglich sein muss, Menschen in Österreich zu überzeugen, dass sie sich freiwillig impfen lassen, zum eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Mitmenschen. Aber wir müssen der Realität ins Auge schauen“, so der Kanzler.
Es gäbe leider zu viele politische Kräfte, die massiv und öffentlich gegen die getroffenen Maßnahmen ankämpfen würden, „das ist verantwortungslos, das ist ein Attentat auf unser Gesundheitssystem“. Zudem würden Menschen von radikalen Impfgegnern aufgestachelt oder ließen sich von fadenscheinigen Fake News abhalten, sich impfen zu lassen.
Einführung einer bundesweiten Impfpflicht ab 1. Februar 2022
„Die Konsequenz daraus sind überfüllte Intensivstationen und enormes menschliches Leid. Das kann niemand von uns wollen. Wir haben uns daher gestern zu dem sehr schwierigen Beschluss durchgerungen, sehr rasch eine bundesweite Impfpflicht in die Wege leiten. Diese soll bereits ab 1. Februar nächsten Jahres gelten“, informierte der Kanzler.
Die Impfquote nachhaltig zu erhöhen sei der einziger Weg, um aus diesem Teufelskreis von Viruswellen und Lockdown-Diskussionen endgültig heraus zu kommen: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Virus nicht weggeht, sondern bleibt. Wir müssen lernen, damit umzugehen. Die Art und Weise, wie wir damit umgehen, ist die Impfung, das ist unser Exit-Ticket, das ist der wesentliche Wellenbrecher“, betonte Alexander Schallenberg.
Bundesweiter Lockdown als kurzfristige Maßnahme unumgänglich
Neben dieser mittelfristigen Perspektive bedürfe es aber auch kurzfristiger Maßnahmen, führte Schallenberg weiter aus. Die Bundesregierung und die Landeshauptleute seien daher übereingekommen, dass man in Anbetracht des Infektionsgeschehens keine andere Möglichkeit sehe, als einschränkende Maßnahmen für alle zu fordern. „Daher wird es ab Montag für maximal 20 Tage einen bundesweiten Lockdown geben, der nach 10 Tagen evaluiert wird. Er endet automatisch spätestens am 13. Dezember. Ab diesem Datum gibt es für Geimpfte und Genesene keinen Lockdown mehr“, so der Kanzler. Natürlich werde es in dieser Phase Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen geben.
Alexander Schallenberg betonte, dass diese Entscheidung niemandem leichtgefallen sei. Niemand setze gerne Schritte, die die Freiheit der Menschen einschränkt. Angesicht des Infektionsgeschehens nicht nur in Oberösterreich und Salzburg seien diese Maßnahmen aber gemeinsam beschlossen worden, es sei ein Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Der Bundeskanzler machte aber keinen Hehl daraus, dass ihn dieser Beschluss schmerze, da ausreichend Impfstoff vorhanden sei.
Ihm sei auch bewusst, wieviel dieser Schritt Geimpften abverlange. „Ich bitte Sie alle um Ihre Mithilfe: Tragen Sie diese Maßnahme mit. Versuchen wir, die Kontakte zu verringern, maximal 20 Tage lang, damit das Weihnachtsfest für die Geimpften und Geschützten gesichert ist. Damit wir ab dem 13. Dezember ein soweit wie möglich normales Leben führen können“, appellierte der Regierungschef abschließend an die Bevölkerung.
Mückstein: Keine leichte, aber eine notwendige Entscheidung – Lockdown allerletztes Mittel
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erklärte in seinem Statement, dass man die Alarmsignale aus den Spitälern höre. Es gebe viele Gründe, wie Österreich in diese Situation geraten sei, etwa durch die „zu niedrige Impfquote“, die hochinfektiöse Delta-Variante, durch einen nachlassenden Impfschutz sowie durch saisonale Effekte. Die Maßnahmen, mit denen man darauf reagiert habe, wie die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die 2G-Regelung in den meisten Bereichen hätten zwar zu einer Verlangsamung geführt, aber Expertinnen und Experten hätten bestätigt, dass das nicht ausreiche.
„Vor diesem Hintergrund sind wir als Bundesregierung in das Gespräch mit den Landeshauptleuten gegangen, um über notwendige Verschärfungen und eine gemeinsame Entscheidung zu beraten“, so Mückstein. Auch wenn es in einer Krise unterschiedliche Standpunkte gebe, müsse man an einem Strang ziehen. Die gemeinsame Entscheidung über diesen 3-wöchigen Wellenbrecher-Lockdown für Österreich sei wichtig. „Niemand will einen Lockdown. Der Lockdown ist das allerletzte Mittel, ein grobes Instrument, das uns allen viel abverlangt und eine Zumutung ist. Aber es ist das verlässlichste Instrument, das wir haben, um diese vierte Welle zu brechen. Wenn wir gemeinsam handeln und alle diese Entscheidung mittragen, dann wird diese Entbehrung zum Ziel führen. Wir werden die Zahlen drücken, das Personal auf den Intensivstationen entlasten und Menschenleben retten können“, sagte der Gesundheitsminister, der sich bei den Landeshauptleuten und dem Kanzler für den gemeinsamen Entschluss bedankte.
Ganztägige Ausgangsbeschränkungen für alle Personen in Österreich
„Ab Montag, 22. November 2021, gilt folgendes: ganztägige Ausgangsbeschränkungen für alle Personen in Österreich, Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Ausnahmegründe sind etwa die Abwendung von Gefahr für Leben und Eigentum, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und für unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege. Wo immer es möglich ist, soll auf Homeoffice umgestellt werden, außerdem wird die FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Sie gilt ab Montag in allen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, außer es gibt Schutzvorrichtungen“, so Mückstein. Nach dem Ende dieses allgemeinen Lockdowns werde man wieder zum bereits geltenden Lockdown für Ungeimpfte zurückkehren.
Impfung ist einziger Ausweg aus der Pandemie
„Die Impfung schützt uns und unsere Mitmenschen. Sie verringert das Risiko, sich anzustecken, im Spital zu landen oder an Corona zu sterben. Wir haben uns daher nach intensiven Beratungen in der Bundesregierung und mit den Bundesländern gemeinsam für eine Impfpflicht entschieden. Wir brauchen eine höhere Durchimpfungsrate. Das ist unser einziger Weg aus der Pandemie“, betonte der Gesundheitsminister. Gemeinsam werde man die Details zur Impfpflicht in den nächsten Wochen mit den Sozialpartnern erarbeiten. Zahlreiche Verfassungsjuristinnen und -juristen hätten sich bereits mit dem Thema beschäftigt und signalisiert, dass eine allgemeine Impfpflicht im Falle der Covid-19-Schutzimpfung verfassungsrechtlich legitim sei. Ein Begutachtungsverfahren sei der Bundesregierung dabei „extrem wichtig“, so Wolfgang Mückstein.
Die durch die 3G- und 2G-Regel gestiegene Impfbereitschaft mache Hoffnung. Die Effekte auf das Infektionsgeschehen werde man bald beobachten können. „Weil die Auffrischung enorm wichtig ist, wird das Nationale Impfgremium seine Empfehlungen anpassen. Die dritte Dosis bei Vektorimpfstoffen wird nach 4 Monaten empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen ist sie nach 4 Monaten möglich.“
Abschließend appellierte der Gesundheitsminister: „Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen. Halten Sie sich bitte an die Maßnahmen. Holen Sie sich Ihre Impfung. Nur gemeinsam schaffen wir den Weg aus dieser Pandemie.“
Was meint die Wirtschaft?
Aus der Sicht der Wirtschaft sind die nun angekündigten Verlängerungen der Wirtschaftshilfen ein dringend notwendiger Schritt. WKÖ-Präsident Harald Mahrer: „Es ist ein richtiges und wichtiges Signal für die heimischen Betriebe und ihre Beschäftigten, dass die Regierung nun unsere Forderungen aufgreift und ein umfassendes Unterstützungspaket für Betriebe vorlegt.“
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Nur, wenn die Betriebe und ihre Beschäftigten in dieser herausfordernden Situation jetzt die bestmögliche Unterstützung erhalten, ist es möglich, nach Aufhebung des Lockdowns weiter zu wirtschaften und damit Beschäftigung und Wachstum langfristig zu sichern. Umso wichtiger ist, dass die Wirtschaftshilfen für Unternehmen aller Größen und Branchen greifen.“
Ein besonders wichtiges Element des Unterstützungspaketes ist die Corona-Kurzarbeit. Mahrer und Kopf: „Klar ist, dass es die Corona-Kurzarbeit benötigt, solange pandemiebedingte Einschränkungen auf die Wirtschaft wirken. Für den Tourismus muss dieses bewährte Kurzarbeitsmodell bereits mit Saisonstart zur Verfügung stehen und in Anspruch genommen werden können.“
Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds verlängert. Fixiert wurde die Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes jeweils bis März 2022 mit einem Eintrittskriterium von 40% Umsatzeinbruch. Positiv ist, dass durch die Erweiterung des EU-Beihilfenrahmens höhere Obergrenzen beim Ausfallsbonus und beim Verlustersatz zur Verfügung stehen und diese auch durch die Bundesregierung national in Anspruch genommen werden.
Speziell zur Unterstützung von EPU und Kleinstunternehmen wird der Härtefall-Fonds bis März 2022 verlängert. Für die besonders betroffene Veranstaltungswirtschaft gibt die Ausdehnung des Veranstalterschutzschirms Perspektive. Im Sinne der Aufrechterhaltung der Liquidität sind die Verlängerung der Steuerstundungen und der Garantien bis Juni 2022 positiv zu bewerten.
Hinweis:
Neueste Entwicklung: Bei der sonntägigen Parlamentsabstimmung wurde doch festgelegt das Sportstätten wie Golf-& Tennisanlagen mit 2G betreten werden dürfen. Ebenso ist Skifahren möglich – jedoch Hotels bleiben zu.
Falsch lieber Franz, es ist nicht nur Deine Entscheidung. Du steckst möglicherweise andere an, daher gibt es ab 1.2. Impfpflicht. Leider erst ab 1.2???
Blödsinn! Solange ich mich nicht sicher fühle, lasse ich mich nicht impfen.
Danke an alle Impfgegner und Impfverweigerer, dass wir jetzt alle in einem Lockdown gehen müssen.