Was muss man als Autofahrer im Ausland wissen?

Wer demnächst eine Autofahrt ins Ausland plant, sollte sich vorab über die vor Ort geltenden Mitführpflichten für Pkw informieren. „Diese sind in Europa nämlich sehr unterschiedlich gestaltet. Letztes Jahr sorgte Frankreich mit der Einführung eines neuen Kuriosums für Aufsehen“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Die mit 1. Juli 2012 eingeführte Regelung besagte, dass jeder Auto- und Motorradfahrer ein Alkotestgerät mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen muss. „Diese Regelung ist nun allerdings vom Tisch“, begrüßt die Clubexpertin den Entschluss.

Der ÖAMTC liefert einen Überblick über sonstige Mitführpflichten in Europa:

* Warnwesten: In Österreich muss seit 2005 eine Warnweste pro Auto mitgeführt werden. Anders in Tschechien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn: Hier müssen für alle Fahrzeuginsassen Warnwesten vorhanden sein. Wird man in diesen Ländern ohne ausreichend Warnwesten an Bord erwischt, drohen hohe Strafen. In Frankreich beispielsweise muss man mit mindestens 90 Euro rechnen. In der Slowakei können bei Nichtanlegen der Warnweste nach einem Unfall bis zu 150 Euro fällig werden.

* Ersatzlampenset: „Das Mitführen eines Ersatzlampensets beugt Strafen wegen fehlender Beleuchtung vor“, so die ÖAMTC-Expertin. Verpflichtend ist es in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Russland (ausgenommen Xenon- oder LED-Leuchten). Aber auch in Ländern mit Licht am Tag-Pflicht oder Licht am Tag-Empfehlung ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam. Dazu zählen Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (empfohlen), Island, Italien, Kroatien (verpflichtend vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (empfohlen), Mazedonien, Moldawien (verpflichtend von November bis März), Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz (empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

* Ersatzreifen: In Bosnien-Herzegowina und Spanien muss dieser verpflichtend mitgeführt werden. Ist der Ersatzreifen nicht serienmäßig vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray dabei haben.

* Feuerlöscher: Verpflichtend mit an Bord sein muss dieser im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland. In Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen und Schweden wird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen. „In Belgien und Polen müssen nur im jeweiligen Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mitführen. Beim Ausleihen eines Mietwagens sollte man also überprüfen, ob dieser auch tatsächlich an Bord ist“, rät die ÖAMTC-Touristikerin. Dieser Tipp gilt generell für alle Mitführpflichten. Denn die gesetzlichen Bestimmungen im Urlaubsland gelten immer auch für Mietautos. Die Vermieter statten diese allerdings nicht immer automatisch mit allen notwendigen Utensilien aus. In diesem Fall muss selbst für die entsprechende Ausrüstung gesorgt werden.

* Warndreieck mal zwei: In Estland, in der Türkei und in Zypern besteht die Verpflichtung, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Spanien wird dies empfohlen. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sind Gespannfahrer zur Mitnahme von zwei Warndreiecken verpflichtet.

* Abschleppseil: Dieses muss in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien verpflichtend mitgeführt werden.

* Europäischer Unfallbericht: In Serbien und Kroatien muss der Europäische Unfallbericht verpflichtend mit an Bord sein. In der Slowakei gilt die Vorschrift nur für einheimische Fahrzeuge. „Generell empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichts immer, wenn man im Ausland mit einem Kfz unterwegs ist“, sagt Bergant. Das Formular ist an allen ÖAMTC-Stützpunkten sowie im ÖAMTC-Folder „Alles für Ihre Reise“ erhältlich.

Einen Überblick über die unterschiedlichen Mitführpflichten und Verkehrsbestimmungen bietet die ÖAMTC-Länderdatenbank unter www.oeamtc.at/laenderinfo

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