Kfz-Steuerpläne – Plus von 180 Mio. ist nicht aufkommensneutral

Schon kommen die Autofahrer zu Kassa

Autofahrer bitte wieder zur Kassa. Foto: Lutz-Stallknecht_pixelio.de
Autofahrer bitte wieder zur Kassa. Foto: Lutz-Stallknecht_pixelio.de

Der Mobilitätsclub ÖAMTC und auch wir vom Magazin sind gegen die vorgeschlagenen automatischen Verschärfungen.

Bei der Präsentation klangen die für die motorbezogene Versicherungssteuer und die Normverbrauchsabgabe angekündigten aufkommensneutralen Änderungen noch vielversprechend. „Ohne zusätzliche Einnahmen sollte es zu einer Ökologisierung der beiden Steuern kommen“, meint ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Mit den nun vorliegenden detaillierten Gesetzestexten zeigt sich aber ein völlig anderes Bild. „Bei der NoVA sind, aufgrund der vorgeschlagenen neuen Formel, Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten“, erklärt uns Grasslober. Grund hierfür ist, dass die CO2-Werte der Neufahrzeuge durch das neue Testverfahren WLTP nun im Schnitt um rund 28 Prozent höher ausfallen, diese Steigerung durch den Gesetzesvorschlag aber nicht zur Gänze ausgeglichen wird.

„Aufkommensneutral heißt für den ÖAMTC, dass sämtliche Mehreinnahmen durch die WLTP-Umstellung ausgeglichen werden müssen“, fordert Grasslober. „Setzt man den Gesetzesvorschlag so um, ist das jedenfalls nicht der Fall.“ Bereits der erste steuerwirksame Schritt der WLTP-Umstellung – die Rückrechnung auf NEFZ-Werte – führte 2018 zu einer Erhöhung der CO2-Laborwerte um 6,7 Prozent. „Das Ergebnis ist bekannt“, so der Experte des Mobilitätsclubs. „Trotz weniger Neuzulassungen nahm der Finanzminister schon 2018 um 60,8 Millionen Euro mehr an NoVA ein.“

Mehreinnahmen auch bei motorbezogener Versicherungssteuer

Auch die vorgeschlagene Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer für neuzugelassene Pkw ist keineswegs aufkommensneutral, ist doch mit Mehreinahmen von fast 20 Millionen Euro zu rechnen. „Stärkere Anreize zum Kauf von effizienteren Neufahrzeugen sind wichtig und richtig“, sagt der Experte des Mobilitätsclubs. „Eine Erhöhung der Steuereinnahmen unter dem Deckmantel der Ökologisierung allerdings nicht.“

Auch Mobilitätsclub lehnt automatische Verschärfungen ab

Durch die in der Gesetzesnovelle vorgesehene automatische Absenkung der CO2-Emissions-Grenzwerte drohen in den kommenden Jahren zusätzliche Belastungen bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer. „Auch wenn der Minister diese theoretisch aussetzen könnte, auf die Mehreinnahmen wird er wohl nicht verzichten“, kritisiert Grasslober. „Speziell die Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer hinsichtlich der Leistung in Kilowatt, dient lediglich der Einnahmen-Maximierung und übt keinerlei Lenkungswirkung hin zu effizienteren Fahrzeugen aus.“

Unterjährigkeitszuschläge auch für Bestand streichen

Positiv sieht der ÖAMTC die Streichung der sogenannten Unterjährigkeitszuschläge für Neuzulassungen, fordert jedoch gleichzeitig, diese für alle Fahrzeuge abzuschaffen. Zahlt man die motorbezogene Versicherungssteuer derzeit nämlich nicht jährlich im Voraus, sind Aufschläge zu bezahlen, die im Extremfall „Kreditzinsen“ in der Höhe von 23,6 Prozent entsprechen. „Speziell jene, die sich die einmalige Zahlung adhoc nicht leisten können, müssen damit deutlich tiefer in die Tasche greifen“, kritisiert Grasslober die unsoziale Regelung.

Letztstand am 28. Mai 2019

„Mit der Abwahl der Regierung könnte selbst dieser Reformvorschlag nun aber in einer Schublade verschwinden“, fürchtet Grasslober. Damit würde zum einen die Ökologisierung, aber auch die angedachte Anpassung der NoVA sowie des Sachbezugs bei Privatnutzung eines Dienstwagens an das neue realitätsnähere Messverfahren auf Eis liegen. Geht es nach einer Information des Finanzministeriums, sind bis Ende 2019 noch die früheren NEFZ-Messwerte als Basis für die Normverbrauchsabgabe und den Sachbezug bei Privatnutzung eines Dienstwagens heranzuziehen, ab 1. Jänner 2020 sind es voraussichtlich die realitätsnäheren und damit deutlich höheren WLTP-Werte. Ohne Änderung der Berechnungsformel ergibt sich bei der NoVA eine zusätzliche Belastung der Autofahrer in Höhe von rund 570 Millionen Euro – das ist mehr als eine Verdoppelung. „Es kann und darf nicht sein, dass die Konsumenten die Zeche für die neuen, höheren Laborwerte zahlen, obwohl sich am Verbrauch auf der Straße nichts ändert“, warnt Grasslober und fordert eine Lösung im Sinne der Konsumenten.

Auch wir meinen, keine neuen Steuereinahmen durch die Hintertür

Ihre Spitzfeder-Redaktion

Unser Newsletter

Neue Gewinnspiele & Gutscheine
• Unsere aktuellen Neuigkeiten
• Aktionsangebote & Reisen

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.