Neue KM-Geldregelung ab 1.1.2025

Erhöhung KM-Geld 2025©Hans-Peter-Reichartz_pixelio.de

Kilometergeld steigt ab 2025. Erhöhung auf einheitlich 50 Cent für Pkw, Motorrad oder Fahrrad. Sinnvoll oder Humbug?

Das sind die neuen Rahmenbedingungen

Die seit dem 1. Juli 2008 geltenden amtlichen Kilometergelder wurden einer Erhöhung unterzogen. Für Fahrten mit dem PKW oder Kombi liegt die letzte Anpassung des amtlichen Kilometergeldes bereits 16 Jahre zurück. Durch das amtliche Kilometergeld werden Kosten für die betriebliche Nutzung von im Privatvermögen befindlichen Fahrzeugen pauschal (auch Parkgebühren und Mauten) abgegolten.

Tatsache:
Nach 17 Jahren wird das KM Geld erstmals angehoben. Die Erhöhung bei Kfz deckt nicht mal im Ansatz die Inflation bzw. die Teuerungen die in diesen 17 Jahren angefallen sind.

Sollte die betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges überwiegen, ist ein Ansatz von Kilometergeld jedoch ausgeschlossen. Der Nachweis der Kilometergelder wird grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches erbracht, ist aber auch durch exakt geführte Reisekostenabrechnungen beziehungsweise Reiseberichte möglich. Die Anpassung der Kilometergelder stellt eine der angekündigten Maßnahmen zur Abschaffung der Teuerung dar.

Tatsache:
Genau das Gegenteil wird eintreten, denn wer wird diese Erhöhung „zahlen“ – der Konsument. Die Unternehmen werden diese Mehrkosten nicht tragen. Sie werden es weiterverrechnen. Damit ist von keiner Maßnahme zur Abschaffung der Teuerung auszugehen, sondern diese Maßnahme trägt weiter zur Allgemeinen Teuerung bei.

©WKO

Die nunmehr ab 1. Jänner 2025 geltende Änderung sieht vor, das amtliche Kilometergeld zu harmonisieren. Das amtliche Kilometergeld wird unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, 50 Cent betragen. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung von den bisher gültigen Sätzen, die für einen PKW 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent betragen haben, dar.

Für betrieblich bedingte Fahrten soll insbesondere der Umstieg auf ein Fahrrad attraktiver gestaltet werden. Zudem umfasst die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes auch den Betrag für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent. Diese Anpassung soll die Bildung von Fahrgemeinschaften forcieren.

Tatsache:
Zu allererst stellt sich die Frage warum Radfahrer ebenso 0,50 Cent für Dienstfahrten bekommen sollen. Ist doch der Kauf, Betrieb und die laufenden Kosten für ein Kfz ungleich höher als bei einem Fahrrad. Dies damit zu begründen, dass damit ein Umstieg auf Fahrräder attraktiver werden soll, geht vermutlich nach hinten los. Denn wenn man in beiden Fällen 0,50 Cent bekommt, nimmt doch die überwiegende Mehrheit das bequemere Auto, speziell in der kalten Jahreszeit, bei Regen und Schnee. Bei längeren Dienstfahrten zB: über 20 Kilometer, die überwiegend gefahren werden, sowieso.

Wir finden:

Erhöhungen nicht erst nach 17 Jahren, sondern in kürzeren Zeiträumen und dann die Regelung nach fairen und nicht nach „gewünschten“ oder „gesteuerten“ Regeln zu beschließen.

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