Viele deutsche Kommunen fürchten private Sammlung von Wertstoffen.
Das Ringen um eine Einigung über das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz geht weiter. Kurz nach der Vertagung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag hat Jürgen Becker, Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU) Beteiligten aus Bund und Ländern einen neuen Formulierungsvorschlag zur Stellungnahme übersendet. Im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel bei gewerblichen Sammlungen erwartet das BMU Signale bis zum 10. Januar. Demnach muss die Sammel- und Verwertungsleistung des gewerblichen Sammlers „wesentlich leistungsfähiger“ sein, als das bereits bereitgestellte oder konkret geplante Angebot des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Diskussion um Novelle
Mit der bereits lang diskutierten Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung die haushaltsnahe Wertstofferfassung ausweiten, um Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, in Zukunft einer hochwertigen stofflichen Verwertung zuführen. Haushalte sollen in Zukunft nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, insbesondere aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können.
Eine gewerbliche Sammlung soll immer nur dann zum Tragen kommen, wenn sie besser ist als das kommunale Angebot. Diese Regelung fand im Bundesrat bisher keine Mehrheit. Denn die Kommunen beharren darauf, dass die öffentlichen Unternehmen der Abfallwirtschaft den ersten Zugriff auf flächendeckende Sammelsysteme für Wertstoffe bekommen. Ansonsten drohen Erhöhungen der Müllgebühren: „Wenn die privaten Müllkonzerne das Recht erhalten, sich die Rosinen aus dem Wertstoffmüll heraus zu picken und dort, wo es lukrativ erscheint, eigene Sammelsysteme in Konkurrenz zu den öffentlichen Unternehmen aufzubauen, dann geraten kommunale Unternehmen in Gefahr und damit auch deren Arbeitsplätze“, so Verdi.
Wertstoffsammlung kein Selbstläufer
Auch ohne die Einführung einer Wertstofftonne ist die Höhe der Müllgebühren in den Kalkulationsgrößen sehr unterschiedlich. So muss ein privater Haushalt in Paderborn jährlich nur 139 Euro zahlen und in Alpen rund 470 Euro, so der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfahlen. Schon jetzt gebe es für Kommunen Optionen, die Kosten für die Bürger nicht ausufern zu lassen. In den vergangenen Jahren hat der Bund der Steuerzahler immer wieder auf ein Patent-Rezept hingewiesen, durch das die Abfallgebühren spürbar gesenkt wer den können: die EU-weite Ausschreibung der Müllabfuhr.
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