Wer zahlt die Reparatur der Heiztherme?

Foto: Helene-Souza_pixelio.de
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Zahlt Mieter oder Vermieter – leider ist das nicht klar geregelt.

Im Mietrechtsgesetz (gültig für alle typischen Altbauwohnungen gebaut vor 1945) gibt es zwar eine klare Regelung, nach der der Vermieter für die Erhaltung des Hauses und in der Wohnung nur für die Beseitigung sogenannter „ernster Schäden des Hauses“ und erheblicher Gesundheitsgefährdungen zuständig ist. Weil im Mietrechtsgesetz aber nur diese Erhaltungspflichten ausdrücklich angeführt sind, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Jahr 2009 das Gesetz zu Gunsten der Vermieter ausgelegt und gemeint, dass die Vermieter deshalb keine weitere Pflicht für die Erhaltung der Mietwohnung hätten. So seien die Vermieter – obwohl sie dafür Miete kassieren – nicht verpflichtet, eine kaputt gewordene Heiztherme zu reparieren oder zu ersetzen.

Frieren oder zahlen

Der Mieter hat zwar ein Recht auf Mietzinsminderung, so lange die Therme nicht heizt oder kein warmes Wasser gibt. „Der Mieter hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera. Denn welche Familie lebt schon gern in einer unbeheizten Wohnung und ohne Warmwasserversorgung?“, fragt man sich. „Bei der Entscheidung zwischen Frieren oder Zahlen werden sich Mieter dafür entscheiden, eine neue Therme auf eigene Kosten anschaffen zu müssen.“ Hat der Mieter wieder eine funktionsfähige Therme, verlangt der Vermieter wieder die volle Miete. „Der Mieter muss dann also wieder Miete für die Heiztherme zahlen, obwohl er ihre Anschaffungs- und Montagekosten auch schon gezahlt hat. Eine extrem ungerechte Gesetzesauslegung“.

Erhaltungspflichten des Vermieters klar regeln

Das Mietrecht muss endlich geändert werden, fordert AK Präsident Rudi Kaske.

Denn: Die Bestimmungen sind unklar, wenn es um die Frage der Erhaltung geht, etwa wenn eine Gastherme kaputt wird. Überdies legen die Gerichte die Gesetze widersprüchlich aus. Daher verlangt die AK: Das Justizministerium muss im Mietrecht klar festlegen, dass die Erhaltungspflicht für die Mietwohnung den Vermieter trifft. „Obwohl im Regierungsübereinkommen die Schaffung einer klaren Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflichten vereinbart wurde, ist bis heute noch nichts geschehen“, kritisiert AK Präsident Rudi Kaske, „das benachteiligt rund eine Million Mieterhaushalte.“

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