Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).
Die in der BAGSO zusammengeschlossenen Verbände begrüßen, dass die Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die die Wirksamkeit des bestehenden Menschenrechtssystems in Bezug auf ältere Menschen überprüfen soll. Schutzlücken sehen die Verbände sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene:
In Deutschland wird das Sozial- und Familienrecht dem besonderen Schutzbedarf von – meist hochaltrigen – Menschen, die aufgrund schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenzerkrankung in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu den Pflegenden stehen, nicht gerecht. Hier braucht es stärkere, insbesondere präventiv wirkende, Schutzmechanismen, vergleichbar den Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts.
In Entwicklungsländern fehlt es häufig am Zugang zu medizinischen Leistungen. Pflegerische Dienste werden nicht oder völlig unzureichend vorgehalten, obwohl auch hier familiäre Unterstützungsnetze schwächer werden. Das Fehlen funktionierender Alterssicherungssysteme bedeutet für viele eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Kindern, die zu einer stärkeren Gefährdung ihrer Rechte beiträgt.
Die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte Älterer könnte genaueren Aufschluss über mögliche Schutzlücken geben und überfällige politische Entscheidungen auf nationaler Ebene beschleunigen.
Weitere Informationen:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
Ursula Lenz
Bonngasse 10, 53111 Bonn
Tel.: 02 28 / 24 99 93 18, Fax: 02 28 / 24 99 93 20
E-Mail: lenz@bagso.de
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