E-Bikes – Was man alles beachten muss

Vor dem Kauf gut informieren

Elektrofahrräder gibt es in immer mehr Varianten. Fahrer sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob ihr Modell die richtige Versicherung hat. Foto: srphotography/123.rf/Barmenia
Elektrofahrräder gibt es in immer mehr Varianten. Fahrer sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob ihr Modell die richtige Versicherung hat. Foto: srphotography/123.rf/Barmenia

Allein 2018 wurden über 900.000 E-Bikes verkauft – so viele wie noch nie.

Wir werden alle älter und gerade da wird es manchmal mühevoll mit dem Rad den kleinen Berg hinauf zum Einkaufen zu treten. Ideal und wesentlich entspannter ist dies mit einem E-Bike zu erledigen. Der Grund liegt auf der Hand: Mit Motorunterstützung lassen sich Strecken schneller und bequemer zurücklegen.

Bei allem Fahrspaß darf jedoch die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Ein passender Helm sollte daher genauso zur Standardausrüstung gehören wie der richtige Schutz bei Unfall und Diebstahl. „Welche Versicherung im Schadensfall greift, hängt neben Vertragsdetails von der Bauweise des Rads ab“, meinen wir von der Redaktion. Hier finden Sie einige Radversicherungen im Vergleich.

Welches Modell ist entscheidend

Das meistgekaufte Elektrofahrrad ist das Pedelec mit maximal 25 km/h. Es gilt als Fahrrad, auch mit einer Anfahrhilfe bis zu 6 km/h. Daher reicht eine private Haftpflichtversicherung. Aufgrund ihres hohen Wertes sind E-Bikes jedoch beliebtes Diebesgut. Deswegen ist eine ausreichende Absicherung bei Diebstahl wichtig – am besten im Rahmen einer Hausratversicherung. Doch nicht alle decken den Schutz eines E-Bikes oder sehr hochwertigen Fahrrads ab. In solchen Fällen empfiehlt sich ein zusätzlicher Fahrradkasko-Schutz.

Wer ein S-Pedelec bis 45 km/h fahren möchte, braucht die Führerscheinklasse AM, die bei einem Pkw-Führerschein Klasse B enthalten ist. „Die Privathaftpflicht reicht bei einem schnellen Pedelec nicht aus. Der Fahrradfahrer benötigt einen Kfz-Haftpflichtschutz inklusive Kennzeichen“, weiß Michael Groß. Dies gilt ebenso für das Elektro-Leichtmofa, früher als E-Bike im engeren Sinn bekannt. Es fährt auch dann, wenn der Fahrer gar nicht selbst tritt – das ist der Unterschied zum Pedelec. Abhängig von der Maximalgeschwindigkeit (20, 25 oder 45 km/h) werden E-Bikes als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft.

txn

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