Fahrtüchtigkeit im Alter überprüfen

Ein eigenes Auto bedeutet Mobilität und Selbstständigkeit.

Fahrtüchtigkeit im Alter überprüfen. Wer viele Jahrzehnte als Autofahrer unterwegs ist, glaubt häufig, auch im Alter sicher fahren zu können – ein weit verbreiteter Irrtum. Denn nachlassende Sehkraft, Hörprobleme oder andere altersbedingte Einschränkungen können die Reaktionszeit deutlich verringern. Zudem fällt vielen älteren Verkehrsteilnehmern der Schulterblick nicht mehr so leicht wie früher.

„Auch für ältere Autofahrer sollte eine jährliche Überprüfung der Sehkraft selbstverständlich sein“, rät Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Und ab dem 60. Lebensjahr ist es wichtig, das Reaktionsvermögen regelmäßig zu testen. Kommt es hier zu Defiziten, fällt das im Alltag vielleicht kaum auf, hinter dem Steuer kann es jedoch gefährlich werden.“

Mit regelmäßigen Tests sicherer unterwegs

Er empfiehlt, das eigene Fahrvermögen regelmäßig zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise mit einem Fahrsicherheitstraining. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn die Führerscheinprüfung schon viele Jahre zurückliege und das Auto selten gefahren wird. Denn die meisten Einschränkungen entwickeln sich schleichend und werden oft erst bemerkt, wenn es nach einem Unfall zu spät ist.

Mit ihrem Fahrerschutz bietet die Itzehoer einen Ergänzungsbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung, der den Fahrer auch dann absichert, wenn er einen Unfall selbst verursacht hat. Wer sich im Straßenverkehr unsicher oder überfordert fühlt, kann auch als Senior nochmal für einige Stunden eine Fahrschule zu besuchen. So finden Ältere unter professioneller Begleitung heraus, ob sie den vielfältigen Situationen im Straßenverkehr weiterhin gewachsen sind.

„Mit zunehmendem Alter empfiehlt es sich, nur kurze und bekannte Strecken noch selbst zu fahren“, empfiehlt Johannssen. „Und wenn sich längere Touren nicht vermeiden lassen, ist es wichtig, ohne Zeitdruck unterwegs zu sein, die Strecken vorher zu planen und häufiger Pausen einzulegen.“

Weitere Informationen gibt es online unter www.itzehoer.de

txn

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