Flug annulliert was nun?

Passagiere müssen wählen können zwischen: Erstattung der Ticketkosten, einer alternativen Beförderung oder Rücktransport zum Abflugort. Zusatzkosten für notwendige Betreuungsleistungen wie Hotel, Getränke und Snacks muss die Fluglinie übernehmen.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hilft immer kostenlos und provisionsfrei im Streitfall Passagierrechte und Beschwerdeformular unter www.passagier.at abrufbar.

Manchmal geht beim Reisen etwas schief. Fluggäste haben in diesem Fall klare Rechte: Wird ein Flug annulliert, wie es in letzter Zeit vermehrt der Fall war, müssen Passgiere die Wahl haben entweder ihre Ticketkosten erstattet zu bekommen, sich auf anderem Weg ans gewünschte Ziel bringen zu lassen oder zum Ausgangsort zurücktransportiert zu werden. Da es aber immer wieder vorkommt, dass Fluglinien diese Optionen nicht anbieten und den Betroffenen einfach die Ticketkosten des Fluges, ohne Umbuchungsangebot, rückerstatten, stellen die Leitlinien der Europäischen Kommission die Ansprüche der Passagiere nochmals klar. Insofern sind Airlines, wenn sie keine Wahl zwischen Erstattung, alternativer Beförderung oder Rückflug zum Ausgangsflughafen bieten, verpflichtet, Passagieren den Differenzbetrag zum ursprünglich gebuchten Ticket zu erstatten, wenn sich Betroffene selbst um eine Alternativbeförderung kümmern müssen.

Im Streitfall mit der Fluglinie unterstützt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz apf). „Denn wenn der Flug annulliert wird und sich der Urlaub dadurch verschiebt, ist das bitter genug. Die apf hilft dabei, dass Betroffene zu ihrem Recht kommen. Und das immer kostenlos und provisionsfrei. Im Streitfall sorgen wir für rasche Lösungen und unterstützen dabei, finanziellen Schaden abzuwenden“, erklärt Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.

Darüber hinaus sind Fluglinien bei Annullierungen – wenn Passagiere nicht rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher, über diese informiert werden –  grundsätzlich zur Zahlung einer Entschädigung, einer sogenannten Ausgleichszahlung, verpflichtet. „Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Bietet die Fluglinie einen Alternativflug an, der abhängig von der Flugentfernung zwischen zwei und vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt, kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte gekürzt werden“, so Röhsler.

Werden Reisende allerdings früh genug über die Annullierung informiert besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichzahlung. „Allerdings haben Passagiere das Recht darauf einen Alternativflug in einem bestimmten Zeitrahmen angeboten zu bekommen“, so Röhsler. Weiters besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Fluglinie sieben bis 14 Tage vorher über die Annullierung informiert und der Alternativflug maximal zwei Stunden früher als planmäßig abfliegt und maximal vier Stunden später ankommt. Werden Passagiere weniger als sieben Tage zuvor über die Annullierung informiert, darf der Abflug maximal eine Stunde früher als ursprünglich geplant und die Ankunft höchstens zwei Stunden später erfolgen.

Außerdem müssen Fluglinien Hotel und Verpflegung anbieten, wenn dies aufgrund einer Übernachtung oder längeren Wartezeit notwendig ist. Sollte die Fluglinie diese Betreuungsleistungen nicht von sich aus zur Verfügung stellen, empfiehlt die apf, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können und zurückerstattet zu bekommen.

Passagierrechte auf der Homepage der apf abrufbar

Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte aktiv zu informieren. Wie die Erfahrung zeigt, passiert das in der Praxis aber nicht immer. Aufgrund der bei der apf eingelangten Beschwerden zeigt sich, dass Fluglinien betroffenen Passagieren Gutscheine anbieten, obwohl sie Ansprüche grundsätzlich in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen. Ferner berufen sich Fluglinien immer wieder auf außergewöhnliche Umstände und verweigern eine Entschädigung.

Auf ihrer Website unter www.passagier.at hat die apf umfassende Informationen über Passagierrechte zusammengetragen, damit sich Passagiere einfach und verständlich über ihre Rechte informieren können. Sollte eine direkte Klärung mit der Fluglinie nicht möglich sein, kann der Fall mittels Online-Beschwerdeformular unter www.passagier.at bei der apf eingebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Passagier- und Fahrgastrechte gewahrt bleiben und Verkehrsunternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen.

Beschwerden sind schriftlich bei der apf einzubringen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch unter +43 1 5050707-740 zur Verfügung.

Über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verhilft Passagieren und Fahrgästen kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Im Streitfall mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen und Entschädigungen.

Die wichtigsten Fälle, in denen die apf vermitteln kann, sind:

– Entschädigungen für Verspätungen,

– Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie die Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.

– Darüber hinaus vermittelt die apf im Bahnverkehr auch etwa bei Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

ots

Video. apf

 

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