Geplante Fahrzeug-Beschlagnahme für Schnellfahrer: BM Gewessler geht zu weit

Fahrzeugbeschlagnahme für Raser Foto: Anne-Garti_pixelio.de

Es bestehen keine rechtliche Grundlage für staatlichen Eingriff ins Eigentumsrecht.

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen zu begrüßen. Dazu zählen natürlich auch Maßnahmen, die uneinsichtige Raserinnen und Raser, die Leib und Leben von sich und anderen gefährden, einbremsen.

Geplant ist im nächsten Jahr, dass dann bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts ein Verfallsverfahren eingeleitet wird. Ab 80 km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) soll dieser Vorgang auch schon an Ort und Stelle möglich sein.

„Unbelehrbare Hobby-Motorsportlerinnen und Hobbymotorsportler haben auf der Straße nichts verloren. Ob die Beschlagnahme des Fahrzeugs aber die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und die Fahrerin oder der Fahrer mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann. Außerdem sehen wir verfassungsrechtliche Probleme bei diesem Vorhaben“, so KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, anlässlich des präsentierten Ministerrats-Beschlusses.

Die Fahrzeugbeschlagnahme ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht: „Besonders zu kritisieren ist, dass in der derzeit vorliegenden Novelle die Exekutive ein Verfallsverfahren einleitet, und nicht – wie übrigens in anderen europäischen Ländern – ein Gericht. Es ist damit zu rechnen, dass dies zu langwierigen Gerichtsverfahren führen wird.“

BM Leonore Gewessler (Die Grünen) setzt wieder einen weiteren Vorstoss „gegen“ Autofahrer*Innen. Es gibt schon heute genügend gesetzliche Grundlagen um echte Raser und Raserinnen zu bestrafen und aus dem Verkehr zu ziehen,

meint Ihre Spitzfeder

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