Können Ältere und Banken miteinander

Keine Kreditvergabe bei Älteren Foto: Jorma Bork_pixelio.de.

Ältere Menschen sind besonders geschätzte Kunden und Kundinnen österreichischer Banken.

„Ältere Menschen sind besonders wertgeschätzte Kundinnen und Kunden der österreichischen Banken“, hält Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest: „Dahinter stehen in vielen Fällen gegenseitiges Vertrauen und jahrzehntelange nachhaltige Geschäftsbeziehungen: Ob beim Wohnungserwerb, beim Hausbau oder anderen kleinen und großen Anschaffungen im Laufe eines Arbeitslebens – österreichische Kreditinstitute stehen als Partner für die finanzielle Gesundheit zur Seite“, so Rudorfer.

Und weiter: „Gerade aus dieser Wertschätzung heraus bemühen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Banken, auf die Bedürfnisse älterer Menschen einzugehen. Außerdem gibt es einen mittlerweile jahrelangen Austausch mit der überparteilichen Interessenvertretung älterer Menschen, dem Seniorenrat, und der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer. Dieser reicht von Informationen über kontaktloses Bezahlen, die gemeinsam mit dem Seniorenrat nutzergerecht aufbereitet wurden, bis zu einem gemeinsamen Vorstoß für die Sicherheit der Pensionsauszahlungen im ersten Corona- Lockdown.“

Wie schaut es in der Praxis aus?

Relativ öfters hören wir von Leser*innen über Klagen im Umgang mit ihrer Bank. Die Klagen reichen von Kreditkartensperren, über keine Überziehungsgenehmigung oder der Verweigerung eines Kredites. Das alles passiert bei Menschen die 60 oder 70 Jahre sind und einen Finanzbedarf für die Erneuerung ihrer Wohnung oder Hause benötigen. Das dies die Banken verwehren, ist nach den vorstehend angeführten Aussagen von Rudorfer nicht nachzuvollziehen.

Auch der Seniorenrat für gesetzliche Erleichterungen bei Kreditvergabe

Auch jüngst sind Seniorenrat und Banken gemeinsam für gesetzliche Erleichterungen bei der Kreditvergabe – ähnlich wie in Deutschland – eingetreten, um den gesetzlichen Rahmen für die Finanzierung anzupassen.

„Gerade auch für die Anliegen älterer Menschen und ihre spezifischen Finanzierungsbedürfnisse sind österreichische Banken um maßgeschneiderte Lösungen bemüht. Und sollte es in Einzelfällen Unklarheiten geben, besteht dafür seit Herbst 2020 ein erfolgreicher Mechanismus zwischen Seniorenrat und der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung, der rasche und unbürokratische Abhilfe im aufsichtsrechtlichen Rahmen schafft“, informiert Bundesspartengeschäftsführer Rudorfer abschließend.

Wir werden sehen und sind gespannt, ob sich die Klagen von Älteren reduzieren.

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