Corona-Antigentests in Apotheken durchführen

Schnelltest für die Bevölkerung

In Corona-Zeiten kann jeder Kontakt ein Risiko sein.

Auch wer keine Krankheitssymptome hat, kann das Virus in sich tragen und andere unwissentlich mit SARS-CoV-2 anstecken. Ein Abstrich im Nasen-Rachen-Raum gibt hier mehr Sicherheit. Um die Testzentren zu entlasten, dürfen seit Kurzem auch Apotheken einen schnellen Corona-Test anbieten bei symtomfreien Patienten.

 „Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“

Die Kosten für Antigentests kalkuliert jede Apotheke eigenständig; sie müssen vom Verbraucher getragen werden.

Corona Schnelltest
Corona Schnelltest © aneriksson:stock.adobe.com

PoC-Tests zur Sicherheit

In der Vergangenheit hatte es teils unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Frage gegeben. Der Bund und die Länder haben sich auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es jedoch nicht.

PoC-Tests sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind. Bis vor kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben. Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen.

Weitere Informationen unter www.abda.de

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