Pensionsanpassung, Steuerentlastung Pflegeanspruch

Seniorenrat setzt Arbeitsgruppe zur Pensionsanpassung ein. Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Seniorenrates wurden die aktuellen Anliegen der rund 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreichisch diskutiert und folgende Forderungen erhoben:

Pensionsanpassung 2018

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 108f ASVG) ergibt sich aus dem Durchschnitt der VPI-Inflationsraten von August 2016 bis Juli 2017 der Richtwert für die Pensionsanpassung 2018. Auf Basis der bis dato bekannten Inflationsraten ist dadurch mit einem Anpassungsfaktor von 1,6 Prozent für 2018 zu rechen.

Für die im Herbst anstehende Beschlussfassung der Pensionsanpassung für 2018 legen die Pensionisten-Organisationen Wert darauf, dass die Teuerung voll und besser abgegolten werden muss. Der Seniorenrat hat eine Arbeitsgruppe zur Pensionsanpassung eingerichtet.

Weitere notwendige Maßnahmen im Bereich der Pensionen. Folgende Forderungen bleiben aufrecht:

• Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung

Neupensionistinnen und Neupensionisten erhalten derzeit keine sofortige Anpassung, sondern haben eine Wartefrist von bis zu 24 Monaten nach Pensionsantritt. Beispiel: Wer am 1. Juni 2017 in Pension ging, wird die erste Pensionsanpassung erst ab 1. Jänner 2019 erhalten (19 Monate). Der Österreichische Seniorenrat fordert die Einführung einer Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung, sodass künftig beispielsweise ein Pensionist mit Stichtag 1. Dezember 2017 ab dem 1. Jänner 2018 aliquot 1/12 der Anpassung erhält.

• Pensionssicherungsbeitrag im Öffentlichen Dienst

Die seit langem bestehenden Pensionssicherungsbeiträge für Beamte und weitere Berufsgruppen werden massiv kritisiert. Der Österreichische Seniorenrat fordert die Fortsetzung der Verhandlungen, mit denen insbesondere die Härtefälle bei Witwen- und Waisenrenten und die Ungleichbehandlung zwischen den Berufsgruppen beendet werden sollen. Konkret geht es um die Abschaffung dieses Pensionssicherungsbeitrages bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 4.860 Euro. Als erster Schritt wird dazu die sofortige Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionen unterhalb vom 1.500 Euro gefordert. Die Kosten dafür belaufen sich auf 57,5 Millionen Euro/Jahr.

• Steuergutschrift („Negativsteuer“) für Ausgleichszulagenbezieher

Eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen des (automatischen) Steuerausgleichs steht generell auch Pensionistinnen und Pensionisten zu, die aufgrund ihrer geringen Pension keine Einkommensteuer zahlen. Sie erhalten eine Rückerstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 Euro im Jahr. Steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen mindern derzeit diese Rückerstattung.

Der Seniorenrat fordert daher, dass diese Gutschrift nicht als Einkommen auf die Ausgleichszulagen angerechnet wird sowie eine generelle Erhöhung der Negativsteuer-Gutschrift für alle Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher. Für Aktive kann seit 2016 diese Rückerstattung bis zu 400 Euro (50% der gesetzlichen Sozialversicherung) im Jahr betragen.

• Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag

Der Seniorenrat verlangt die Wiederherstellung des AVAB nach alter Rechtslage und damit die Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionisten-absetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG), damit dieser in Zukunft einkommens-unabhängig gewährt wird.

Maßnahmen im Bereich der Pflege und Betreuung

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich sinkt zwar prozentuell in Bezug auf die Altersgruppe, steigt aber in absoluten Ziffern.

Pflegegeld und Pflegefonds stellen seitens des Bundes die zentrale Säule der Finanzierung dar. Der Seniorenrat fordert unverändert, dass das Pflegegeld jährlich an die steigenden Pflegekosten angepasst wird. Einmalige Erhöhungen, zuletzt um 2% per Anfang 2016, sind nicht ausreichend.

Der Pflegefonds muss, mit Finanzierung aus Steuermitteln, ins Dauerrecht übernommen werden.

Rechtzeitig durchgeführte Rehabilitationen und Kuraufenthalte festigen die Gesundheit und vermeiden eine allfällige Pflegebedürftigkeit oder schieben diese zumindest hinaus, womit große Kosten im Nachhinein vermieden werden können.

Zur Vermeidung künftiger Pflege- und Betreuungsnotwendigkeiten wird gefordert:

• Rechtsanspruch auf Rehabilitation und Kuraufenthalt für alle Versicherten

Bisher können Anträge auf Kuraufenthalte, mit zum Teil lapidaren Begründungen, abgelehnt werden. Hier bedarf es durch gesetzliche Änderungen klarer Neuregelungen. Für alle Versicherten ist künftig ein Rechtanspruch auf Kur- und Rehabilitationsaufenthalte zu schaffen, über jeden Antrag ist mit Bescheid zu entscheiden, der bei Ablehnung rechtlich bekämpft werden kann.

ots

Foto: Seniorenrat

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1 Kommentar

  1. Bisher pflegen meine Schwester und ich unseren Vater im Wechsel zu Hause. Da wir der Aufgabe aber langsam nicht mehr gewachsen sind, werden wir einen Pflegedienst einschalten. Gut zu wissen, dass der Seniorenrat schon länger fordert, dass das Pflegegeld jährlich angehoben wird, damit man die Pflege auch weiterhin finanzieren kann.

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