Lohnt sich ein Einspruch bei Tempo- und Parkverstößen?

Bußgelder müssen nicht immer widerspruchslos akzeptiert werden. Vor allem bei hohen Strafen kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen und die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Bußgeld ©Anurak/AdobeStock/Itzehoer

Kennen Sie das ? Ein Moment der Unaufmerksamkeit, das Tempolimit übersehen – und schon löst die Radarfalle am Straßenrand aus.

Was viele nicht wissen

Die verwendete Technik arbeitet nicht immer fehlerfrei, einige Messgeräte stehen im Verdacht, nicht präzise oder rechtskonform zu arbeiten – weshalb Gerichte regelmäßig Bußgeldbescheide aufheben.

Die häufigste Schwachstelle mobiler Radargeräte liegt in der ungenauen Positionierung: Werden Winkel, Höhe oder der Abstand zur Fahrbahn nicht exakt eingehalten, sind die Messwerte oft fehlerhaft. Auch große, reflektierende Flächen in der Umgebung können das Ergebnis beeinflussen. Für Verkehrsteilnehmende ist es jedoch schwer, solche Fehler nachzuweisen.

Bei hohen Bußgeldern oder drohenden Punkten in Deutschland und in Österreich.  Lohnt es sich daher, das Messergebnis unabhängig überprüfen zu lassen. Dafür wird in der Regel die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts benötigt, der Zugang zu Akteneinsicht sowie Mess- und Prüfprotokollen hat.

Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union, erklärt: „Wer zu Unrecht zur Kasse gebeten wird, sollte Einspruch einlegen und sich möglichst frühzeitig an eine Expertin oder einen Experten für Verkehrsrechtsschutz wenden.“

Hier bietet eine Rechtsschutzversicherung Schutz vor hohen Verfahrenskosten.

Doch nicht nur Blitzer, auch Parkverstöße sorgen immer wieder für Ärger

Besonders hohe Strafen werden oft bei Parksünden auf Supermarktparkplätzen fällig – aber nicht jede Forderung ist automatisch gerechtfertigt. Sind die Parkvorschriften vor Ort nicht klar oder unleserlich ausgeschildert, empfiehlt sich ein schriftlicher Einspruch – idealerweise mit Fotos oder Zeugenaussagen als Beweis. Bei besonders hohen oder fragwürdigen Forderungen sollte die Beratungshotline der Rechtsschutzversicherung genutzt werden.

Es lohnt sich fast immer

Es kommt nur auf die Form des Einspruches an. So kann man durchaus einen Abzug von verhängten Strafausmaß erreichen, wenn man nur gegen die Höhe des Strafbescheides Einspruch erhebt. Dieser Einspruch muss natürlich gut begründet sein.

Ungerechtfertigte Strafen ärgern sehr

So auch unser jüngster Beispiel aus der Schweiz, wo die Auslegung und Bußgelder sehr streng und sehr teuer sind. Erst jüngst wurde wir in einem Ort geblitzt, der eigentlich kein Ort mehr ist. Sogar am übermittelten Radaforo sieht man rechts und links weit und breit kein Haus, keine Kirche, keine Schule und trotzdem war das Ortsgebiet noch nicht zu Ende. Da es eine Gerad war führen wir 90 km/h statt der erlaubten 60 km/h und prompt stand da ein Radar. Vermutlich eines der meist bringenden radfallen in der Schweiz.

Wo ist das die Sinnhaftigkeit, weit und breit kein Kinderspielplatz, keine Schule, eine Gerade weit hinter dem Ort und doch war hier nur 60 km/h erlaubt.

So können sich vorstellen, dass einem bei diesem Vergehen und dem darauffolgenden schwindelerregenden Bußgeld (wie es in der Schweiz heißt) ganz schwindlig wird.

Aber die Sinnhaftigkeit solcher Radarfallen – ohne Anlass (kein Ortskern) werden wir nie verstehen. Der Schweizer Amtsschimmel hat wieder einmal gewiehert.

txn

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