Was man mitnehmen darf und was nicht.
Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt, wird mit diversen Bestimmungen zum Handgepäck konfrontiert. Damit es vor Ort nicht zu bösen Überraschungen kommt, räumt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer mit den größten Mythen auf.
* „Die Flüssigkeitsmenge im Plastikbeutel ist nicht begrenzt.“ – Falsch.
Wer Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren will, muss sie in Behälter füllen und diese wiederum in einen durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel packen. „Der Plastikbeutel darf maximal einen Liter fassen, die Behälter maximal 100 Milliliter. Außerdem ist pro Passagier nur ein Beutel erlaubt“, erklärt Tauer. Babynahrung unterliegt allerdings nicht der 100 Milliliter-Mengenbeschränkung. Ist man mit einem Kind unter drei Jahren unterwegs, darf die erforderliche Nahrungsmenge für die gesamte Reisedauer mitgenommen werden. „Auch für Medikamente gilt keine Mengenbeschränkung. Sicherheitshalber sollte man sich aber für die mitgeführte Menge ein ärztliches Attest ausstellen lassen“, rät die Expertin.
* „E-Zigaretten und Batterien darf man im Groß- und im Handgepäck verstauen.“ Falsch. E-Zigaretten und Lithium-Ersatzbatterien für Laptops und Smartphones dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Die Kontakte der Batterien müssen abgedeckt oder isoliert sein.
* „Es ist egal, wie groß das Handgepäck ist, solange es im Gepäckfach oder unter dem Sitz Platz hat.“ Falsch. „Vor allem bei Billigfliegern werden Maße und Gewicht des Handgepäcks genau kontrolliert. Seit Neuestem werden an vielen Flughäfen die Kabinentrolleys abgewogen. Man sollte sich daher bereits vor Abflug bei der Airline über die erlaubten Maximalmaße und das Maximalgewicht für Handgepäck erkundigen, denn diese Werte sind nicht bei allen Fluggesellschaften gleich“, führt Tauer aus.
* „Für Feuerzeuge gibt es keine Beschränkungen.“ Falsch.
Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist verboten. Gasfeuerzeuge oder Streichholz-Päckchen darf man eingesteckt haben, nicht aber im Hand- oder Reisegepäck transportieren.
* „Elektronische Geräte müssen nicht geladen sein.“ Falsch.
Wer in die USA reist, muss mit verschärften Kontrollen von elektronischen Geräten im Handgepäck rechnen. Tauer: „Diese müssen sich bei der Überprüfung vor Ort ein- und ausschalten lassen, daher empfiehlt der ÖAMTC, Smartphones und Laptops nur mit geladenem Akku mit an Bord zu nehmen.“
* „Lebensmittel wie Marmelade oder Leberwurst fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung.“ Falsch.
Auch Lebensmittel wie Aufstriche und Marmelade fallen unter die Verordnung zur Beschränkung der mitzuführenden Flüssigkeitsmenge. Auch sie dürfen nur in 100 Millilitern bzw. 100 Gramm-Behältern und Plastikbeutel verpackt ins Handgepäck. Für Milchreis gilt allerdings eine Ausnahme, wenn er als Babynahrung dient – das Baby muss in diesem Fall aber auch mitfliegen.
* „Kindersitze dürfen nicht in die Kabine mitgenommen werden.“ Falsch.
Die Mitnahme und Nutzung von Auto-Kindersitzen in der Kabine ist bei den meisten Airlines erlaubt, sofern diese den Anforderungen entsprechen. Der Kindersitz muss aufrecht und nach vorne gerichtet sein. Er darf während des gesamten Fluges verwendet werden. Eine Sitzerhöhung darf hingegen meistens erst genutzt werden, wenn die Anschnallzeichen erloschen sind.
* „Kleine Haustiere dürfen immer mit in die Kabine.“ Falsch.
„Ob ein Haustier in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, ist unter anderem von seiner Größe und dem Gewicht abhängig und je nach Fluggesellschaft und Reiseziel unterschiedlich. Viele Airlines akzeptieren nur kleine Hunde und Katzen in der Kabine. Diese müssen dann in jedem Fall frühzeitig telefonisch angemeldet werden und in einer geeigneten sowie auslaufsicheren Transportbox untergebracht werden. Dafür ist der Tierhalter zuständig“, führt die Club-Expertin aus. Nagetiere, Kaninchen oder Vögel sind meistens nicht in der Kabine erlaubt.
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