Viele Kunden warten auf die Rückzahlung ihrer Flugtickets

Keine Ausreden

Foto©Austrian

Bei allem Verständnis – warten, warten und wieder warten.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise treffen den Luftverkehr stärker als andere Branchen. Die Buchungen von Flugreisen gehen in allen Verkehrsbereichen massiv zurück.

Von den Verkehrseinbrüchen durch das Coronavirus sind mittlerweile weitestgehend alle Flughafenstandorte weltweit betroffen. Natürlich auch in Österreich. So betrifft es hier Austrian und auch Lauda, auch wenn Sie Tochtergesellschaften nicht in Österreich ansässigen Luftlinien sind.

Die Corona-Krise trifft Flughäfen und Airlines sowie ihre Dienstleister hart

Durch Grenzschließungen und Reiseeinschränkungen kommt der Passagierverkehr nach und nach zum Erliegen. Ungewiss ist, wann es wieder mit einem regulären Flugbetrieb los geht. Die Mobilität der Menschen wird für den Gesundheitsschutz immer mehr begrenzt. Was richtig und nachvollziehbar ist, hat gleichwohl verheerende wirtschaftliche Auswirkungen für Airlines und Flughäfen. An den Flughäfen sind die Terminals so leer wie im Supermarkt die Regale – ein beispielloser Einbruch des Passagierverkehrs.

Trotz aller Probleme sollen nicht die Passagiere, die nicht fliegen können ewig auf ihr Geld warten

Viele Menschen beschweren sich in den Social Foren, auch zu uns kommen Leserbriefe, die klar aufzeigen, dass vielen Menschen der Ticketpreis bereits per Kreditkarte im Monat Februar oder März 2020 abgebucht wurde. Inzwischen ist COVID-19 bedingt, der Flugbetrieb eingestellt und die Passagiere die ihren Flug über Ostern gebucht haben, sitzen nun zu Hause. Verständlich macht sich Ärger breit, denn vielen wurde nach der Rückforderung ihres bezahlten Betrages von seitens der Fluglinie ein mehr oder weniger lapidares Email mit Vertröstungen, Buchungsmöglichkeit bis Ende 2020 oder auch eine Gutschrift angeboten.

Auch VKI unterstützt Verbraucher bei Flugstornierungen gegen AUA und Laudamotion

Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden. Der VKI unterstützt ab sofort Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion. Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI melden. Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet.

Dabei ist die Rückführung des Ticketpreise ganz klar geregelt, lesen Sie hier, was dazu die AK Oberösterreich meint. Sie müssen nur der Fluglinie mitteilen, dass Sie keine Umbuchung oder Gutschrift wollen, sondern die Rücküberweisung binnen 14 Tagen verlangen.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten von Kurzarbeit, Job- und Einkommensverlust für viele eine unzumutbare Situation. Wer noch immer auf sein Geld wartet, dass aber nach internationalen Recht nicht innerhalb von 14 Tagen zurückbezahlt wurde, kann sich an FairPlan oder VKI wenden. Man tritt quasi seine Forderung ab und bezahlt – und nur dann – ein Provision an Fairplan, wenn eine Rückerstattung durch deren Einsatz entsteht.

Wie geht beispielsweise die Austrian mit Rückforderungen um?

Wir haben nachgefragt, dies schreibt uns die Austrian Pressesprecherin Marleen Pirchner dazu:

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Einen „neuen Stand“ in dem Sinne gibt es nicht, gerne sende ich Ihnen aber anstelle einer Stellungnahme Informationen zu unseren Optionen hinsichtlich Umbuchungen und Rückerstattungen zu. Aufgrund der weltweiten Entwicklung und Verbreitung des Coronavirus und dem einhergehenden Rückgang der Nachfrage (bzw. der Möglichkeiten) nach Flugreisen hat Austrian Airlines mit 18. März 2020 den regulären Flugbetrieb vorübergehend eingestellt. Derzeit sind alle Flüge bis 17. Mai 2020 gestrichen.

Die Tickets jener Passagiere, deren Flug aufgrund der Coronakrise gestrichen wurde, werden aktuell automatisch ruhend gestellt und behalten ihren Wert. Bis 31. August 2020 haben Passagiere Zeit ein neues Reisedatum, sowie ggf. eine neue Destination, bekannt zu geben.

Es ist möglich auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umzubuchen. Wird auf ein Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 umgebucht, erhalten Passagiere zusätzlich € 50,- Ticketwert. Die Registrierung für diesen Gutschein ist über folgende Website möglich: https://austrian.flightvoucher.com

Selbstverständlich haben Passagiere, deren Flug gestrichen wurde, auch die Möglichkeit eine Rückerstattung zu beantragen – das entsprechende Formular ist auf unserer Website verlinkt bzw. hier https://www.austrian.com/Contact/All%20about%20your%20flight/All%20about%20your%20flight%20subform.aspx?cform=3&sc_lang=en&cc=AT  zu finden.

 Die Möglichkeit der Ruhendstellung gilt übrigens auch für Kunden, deren gebuchter Flug noch aufrecht ist. Nähere Informationen finden Sie hier https://www.austrian.com/Info/Flightinformation/Travel%20Alerts.aspx?sc_lang=de&cc=AT . Aufgrund dieser Vielzahl an Anfragen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir ersuchen unsere Passagiere hier um etwas Geduld, alle Anfragen werden jedenfalls bearbeitet.

Vielleicht ebenfalls zur Information: Die überwiegende Mehrheit der Kunden ist mit der Option der Ruhendstellung bzw. Umbuchung des Tickets sehr zufrieden – der Reisewunsch ist also weiterhin aufrecht. Da wir hoffen, möglichst bald wieder fliegen zu können, freut es uns natürlich, dass sich Passagiere zum größten Teil für einen Flug mit Austrian Airlines zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Vielen Dank, wenn auch in diesem Schreiben nichts von einer gewünschten Rückzahlung innerhalb von14 Tagen zu finden ist.

Die Fluglinien arbeiten mit unserem Geld

Wir meinen die Fluglinien tuen gut daran, ihre möglicherweise „zukünftigen Kunden“ nicht zu vergraulen und eine beschleunigte Rückzahlung zu starten. Hier gilt es keine Ausreden. Der Gipfel der Höhe, wäre, wenn die Österreichische Bundesregierung der Austrian einen Staatszuschuss geben würde und erst mit diesem Geld die Ansprüche der Kunden bezahlt werden. Man spricht inzwischen von einem Zuschuss zwischen 500 und 800 Mio. Euro.

Als Bedingung für Gespräche über einen Staatszuschuss, würden wir uns eine sofortige Rückzahlung aller Ansprüche als Bedingung wünschen,

meint Ihre Spitzfeder.

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9 Kommentare

  1. Kann das Gelesene nur bestätigen, werde selbst jetzt Klage einreichen. Meiner Frau wurde ein Aeroflot-Flug abgesagt: Rückerstattung binnen weniger Tage, alles völlig unbürokratisch. Ausgerechnet die russische Staatsairline! Daran sieht man, wie tief Europa gesunken ist.

  2. Was für eine Frechheit!
    Da kassieren die Airlines Staatszuschüsse und vertrösten einen weiter mit der fadenscheidigen Begründung, aufgrund des holen Aufkommens seien sie überlastet. Eine billige Ausrede! Die sind nicht wegen des Aufkommens an Erstattungsanfragen überlastet, bzw erstatten deshalb nicht zurück, sondern:

    – weil sie den Button auf der Website bewusst ausgeblendet haben, mit dem man eine automatische Stornierung ausläsen konnte. Das führt natürlich zu viel manueller Arbeit, aber das ist ja wohl pure Absicht.

    – weil eigentlich enorm viel Personal zur Verfügung stünde (denn man fliegt ja nicht oder kaum), welches aber in Kurzarbeit geschickt wurde, um die Aktionäre bei Laune zu halten
    – weil wohl entschieden wurde, dass die Kunden ungewollt als Kreditinstitut für die Airlines fungieren.

    Das machen die Airlines doch ganz bewusst und wissen auch ganz genau, dass dies illegal ist. Aber da sie offenbar wissen, dass die Politik und die Behörden nicht eingreifen, ist ihnen das egal.Wir leben halt offensichtlich in Bananenrepubliken, wo die eine Hand die andere wäscht…da speilt es ja auch keine Rolle, dass die Lufthanda-Gruppe den Großteil ihres Gewinns auf Malta und sonst wo „versteuert“ (= fast nichts zahlt), dann aber ohne schlechtes Gewissen auf Staatshilfen und Kurzarbeitergeld zurückgreifen, für das sie nie „eingezahlt“ haben.

    Auch der Weg über Verbraucherschutzzentralen bringt ja leider nichts mehr.

    Eines ist klar: Das werden sich die Verbraucher hoffentlich merken und derartig zwielichte Airlines künstig meiden.

    Ma kann gar nicht verstehen, wie man so „dumm“ sein kann, sein Image so leichtfertig zu verspielen und potentielle künstige Kunden bewusst zu vergraulen!

  3. Das veröffentlicht heute am 7. Juli 2020 die Austrian Airlines:
    Alle verbleibenden Rückerstattungsanträge, die bis jetzt eingereicht wurden, sollen innerhalb der nächsten acht Wochen bearbeitet werden. „Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Situation für unser Fluggäste nicht zufriedenstellend ist. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Jeder Passagier, der eine Rückerstattung beantragt hat, bekommt sein Geld zurück“, versichert der Austrian Vorstand. Die Airline bittet Kunden, die bereits einen Antrag abgegeben haben, nicht nochmals anzurufen, um die Leitungen für jene Kunden freizuhalten, die in naher Zukunft reisen.

  4. Re Darius: Hier ist es genau das selbe. Keinen Cent gesehen bis jetzt. Naja, heißt wohl weiterhin abwarten und Tee trinken.

  5. Ich darf auch berichten, Abbuchung war am 21.01. und warte bis heute auf mein Geld. Habe im April damals storniert… Bundesregierung hat damals nämlich bis Mitte Juni Reisewarnung bzw. Verbot erteilt. Austrian bereits auch schon 2 x mitgeteilt, dass ich das Geld zurück möchte. Vor 2 Wochen habe ich die VKI „zusätzlich“ kontaktiert… Mal schauen. Es bleibt spannend.

  6. Vermutlich ist der Tick der Airline, die Kosten nicht zurückerstatten, dann bewusst Insovenz anzumelden und unter neuem Namen (z.B. „Östereichan“ oder so) genau so weiterzumachen wie bisher.
    Dann müssen sie das Geld nicht mehr rückerstatten und die Tickets werden auch ungültig…und die Kunden bleiben auf den entstandenen Kosten sitzen.

  7. Was passiert mit den vielen Tickets die den Konsumenten zurückzuzahlen wären, wenn die Austrian in Konkurs geht. Die verfallen dann.

  8. Es geht um einige hundert Millionen Euro die AUA zurückzahlen müsste. Will sie nicht oder kann sie nicht. Wir Konsumenten werden es uns merken, wenn wir wieder fliegen können!! Warum habe ich meine Leihwagen-Anzahlung bereits anstandslos zurückbekommen und Flüge nicht?

  9. ‪Leser* innen berichten das ihr Flug schon im Februar via Kreditkarte abgebucht wurde. Jetzt ist Mitte April und sie warten noch immer auf Rückzahlung. Trifft gerade jetzt viele enorm.‬

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