Mit Handy am Steuer in der EU

Unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen EU-Ländern sorgen für Probleme.

Die EU will sich als „Einheit“ sehen, viele oft fragwürdige Regelungen – beispielsweise der Vorschlag  „Krumme Bananen oder Gurken“ sollen in allen EU Ländern gelten. Doch wenn es um Klarheit und Sicherheit im Straßenverkehr geht, sind die Regelungen und die Strafen- hier am Beispiel Telefonieren im Auto – völlig unterschiedlich. Dies in einer EU wo freies Reisen zu einem freien Grundbedürfnis erklärt wurde.

Sehen Sie nachstehend die Unterschiede der einzelnen Gesetzesbestimmungen der Staaten an , die vom ÖAMTC aufbereitet wurden:

Die Benutzung des Handys während der Fahrt lenkt vom Verkehrsgeschehen ab – eine Gefahr für den Lenker selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deswegen herrscht in den meisten europäischen Ländern striktes Handyverbot am Steuer. In Österreich beispielsweise wird ein Verstoß gegen das derzeitige Telefonierverbot in der Regel mit einem Organmandat von 50 Euro geahndet. Bei Anzeigen kann eine Strafe von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die österreichische Regierung plant, das Verbot am Steuer zu überarbeiten bzw. zu verschärfen. Demnach sollen künftig im Auto nur das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung sowie das Verwenden des Handys als Navigationsgerät erlaubt sein.

In anderen Ländern Europas sind Pauschalstrafen von bis zu 230 Euro möglich. „Wer ins Ausland fährt, ist gut beraten, sich vorab über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren„, sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „Grundsätzlich sollten Autofahrer jedoch jede Form von Ablenkung vermeiden.“

Niederlande und Dänemark am strengsten, gefolgt von Spanien und Italien

Der höchste Pauschalstrafsatz wird in den Niederlanden mit 230 Euro veranschlagt. Dort ist bereits das Halten des Handys während der Autofahrt strafbar. (Unklar bleibt, wie man Navigieren mit dem Handy ohne Angreifen erledigen soll?)

In Dänemark und Spanien kostet die Strafe für das Telefonieren am Steuer 200 Euro. „Auch Italien ist mit Strafen ab 160 Euro streng. Wird man hier nachts zwischen 22 und 7 Uhr telefonierend hinterm Lenkrad erwischt, fällt die Strafe sogar um ein Drittel höher aus als tagsüber“, weiß die ÖAMTC-Expertin. In Polen und Deutschland hingegen sind mindestens 50 Euro bzw. pauschal 60 Euro fällig. Am niedrigsten ist die Strafe in Bosnien-Herzegowina mit mindestens zehn Euro, gefolgt von Lettland mit einem Pauschalbetrag von 15 Euro und der Slowakei mit mindestens 20 Euro. In Bulgarien, Serbien und der Türkei zahlt man eine Mindeststrafe von 25 Euro.

Freisprecheinrichtung muss teilweise fix montiert sein

„Autolenker, die dennoch nicht aufs Telefonieren während der Fahrt verzichten wollen, sollten eine Freisprecheinrichtung nutzen. Bezüglich deren Verwendung gibt es in den europäischen Ländern jedoch auch wieder große Unterschiede“, informiert ÖAMTC-Expertin Tauer. „So ist das Telefonieren mit Bluetooth-Headsets in Frankreich seit 1. Juli 2015 verboten. Fix verbaute Freisprech-Anlagen und Bluetooth-Einrichtungen, die an der Sonnenblende befestigt sind, darf man jedoch verwenden.“ In Spanien muss die Freisprechanlage ebenfalls ins Fahrzeug eingebaut sein, der Einsatz von Kopfhörern ist nicht erlaubt.

Wir finden bei diesem Thema wäre im Sinne einer Vereinfachung und Klarheit bei Reisen mit dem Auto eine einheitlichweite EU-Regelung zielführender, meint

Ihre Spitzfeder.

Foto: Bernd Kasper_pixelio.de

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3 Kommentare

  1. Was soll der Blödsinn, überall kann ich mit meinem Headset im Auto telefonieren nur nicht in Frankreich. Das ist die EU. Wenn ich nach Tschechien fahre brauche ich einen Lampensatz extra mit (Obwohl ich Xenonlicht habe), in Italien brauche ich pro Mitfahrer eine Warnweste.
    Gehts bitte noch komplizierter?
    Warum schafft die eU das nicht zu vereinheitlichen?

  2. Grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass telefonieren am Steuer ablenkt, aber was lenkt dan nicht ab? Trinken, Naiv bedienen, Radio, CD einlegen usw. Man sollte nicht immer alles verbieten Herr Verkehrsminister. Besser wäre an die Vernunft der Menschen zu appellieren. Eine möglichst risikolose „Eigenverantwortung“ muss entwickelt werden. Dafür sollten die Strafen zB: für leichtsinniges Verhalten entsprechend erhöht werden.

  3. @Peter als ich vor einigen Jahren, als kompletter Führerscheinneuling eine weitere Reise durch Europa unternommen haben, bin ich auch an so manche Probleme diesbezüglich gestoßen.
    Als würde man es einfach nur grundlos kompliziert machen wollen..

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