Geteilte Meinung über neues EU-Urheberrecht – Nicht alle sind zufrieden

Statt einfach und gerechter wird es komplizierter

Datenklau. Foto: Antje-Delater_pixelio.de
Datenklau. Foto: Antje-Delater_pixelio.de

Copyright-Reform: ÖZV über Entscheidung erfreut, VÖP fürchtet „dramatische Verschlechterung“ für audiovisuelle Industrie und ÖJC befürchtet Upload-Filter für YouTube.

Die EU wird eine Reform des Copyrights in Angriff nehmen. Es sei eine Einigung zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission erzielt worden, verlautbarte Vizekommissionspräsident Andrus Ansip via Twitter. Europa erhalte dadurch „moderne, an das Onlinezeitalter angepasste Regeln zum Urheberrecht“.

So sollen Nachrichtensuchmaschinen wie Google News in Zukunft Presseverlagen Geld für das Anzeigen von Artikelausschnitten zahlen. Onlineplattformen wie YouTube könnten darüber hinaus gezwungen werden, Uploadfilter einzuführen. Die Einigung sieht vor, dass die Nachrichtensuchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen werde hingegen verboten.

Gemischte Reaktionen

Die angestrebte Reform ist jedoch stark umstritten. Während Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie deren Nachrichten nutzen, fürchten vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten signifikative Reichweitenverluste. Auch in Österreich fallen die Reaktionen gemischt aus.

Der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) etwa zeigt sich „erfreut“ über die Einigung. „Die erzielte Einigung zur Reform der Urheberrechtsrichtlinie zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära“, erklärte ÖZV-Präsidentin Claudia Gradwohl in einer ersten Stellungnahme.

„Fachmedien und Zeitschriften produzieren einzigartige Inhalte – diese müssen fair finanziert werden. Wir werden mit dem Leistungsschutzrecht zukünftig ein wichtiges Instrument erhalten, um die kommerzielle Ausbeutung unserer wertvollen Inhalte zu verhindern“, so Gradwohl weiter. Der aktuelle Kompromiss berge laut Gradwohl allerdings die Gefahr, dass Tech-Konzerne die generelle Ausnahme von Verlinkungen als Schlupfloch missbrauchen und so faire Regelungen untergraben könnten.

„Hier könnte ein Bürokratiemonster entstehen“

Weniger begeistert ist man hingegen beim Verband Österreichischer Privatsender (VÖP). „Das Ziel, die europäische Kreativwirtschaft abzusichern, wurde bislang leider nicht wirklich erreicht“, kritisiert VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm. „Audiovisuelle Medieninhalte werden im Internet häufig von Dritten gestohlen und kommerziell verwertet. Große Plattformen wie Facebook oder YouTube werden auch weiterhin im großen Stil davon profitieren können, dass teuer produzierte Inhalte von Dritten ohne Zustimmung der eigentlichen Rechteinhaber über die Plattform kommerziell verwertet werden und diese daran verdient.“

Dabei würde es dringend einer „unmissverständlichen Regel“ bedürfen, dass Online-Plattformen mehr Verantwortung übernehmen müssen, um diesem „Trittbrettfahrertum endlich einen Riegel vorschieben“ zu können. „Darüber hinaus wird die neue Richtlinie europäischen Rechteinhabern das Leben noch schwerer machen, indem sie ihnen überproportionale und teilweise nutzlose Bürokratiepflichten auferlegt“, meint Drumm. „Hier könnte ein Bürokratiemonster entstehen.“

Journalisten lehnen neues EU-Urheberrecht ab

Verleger bekommen Leistungsschutzrecht, aber die Höhe der Entschädigung für Journalistinnen und Journalisten ist unklar. „Angemessen“ soll die Entschädigung sein, die künftig Journalistinnen und Journalisten von ihren Verlegern aus den Erträgen des neuen Leistungsschutzrechtes bekommen. „Doch was ist angemessen“, fragt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) Fred Turnheim, „sind das 1 Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

Leider haben auch international tätige Journalistenorganisationen dem Körberlgeld für Verleger zugestimmt.

Ebenso bedauerlich ist, dass sich die EU-Institutionen für die Einführung des Upload-Filters für YouTube und andere Multimedia-Plattformen im Internet geeinigt haben. Der ÖJC sieht die Gefahr, dass diese Filter so restriktiv gesetzt werden, dass ein freies, demokratisches Internet nicht mehr möglich ist.

Die Lösung für Google & Co ist einfach. Die Online-Suchmaschinen werden die europäischen Verlage einfach nicht mehr listen und damit auch nichts bezahlen. Europas Verleger und damit auch wir Journalistinnen und Journalisten werden keinen Cent aus dem Leistungsschutzrecht bekommen. Und durch den Upload-Filter wird es zu einer weiteren Einengung des Internet kommen. „Mit dieser so sinnlosen Urheberrechtsreform hat das Internet seinen Sinn verloren“, ist Turnheim überzeugt.

Die Abgeordneten zum Europäischen Parlament ruft der ÖJC-Präsident auf, dem Urheberrechtspaket weiterhin die Zustimmung zu verweigern.

ots/as

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