Der Konsument kann zukünftig mehr fachkundige Beratung durch geschultes Personal erwaten.
Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich dürfen künftig nur noch von speziell ausgebildeten Personen verkauft werden. Das sieht eine Novelle zur Pflanzenschutzmittelverordnung vor, die heute vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kundgemacht wurde.
Ab 26. 11. 2015 müssen alle Personen, die im Fachhandel Pflanzenschutzmittel verkaufen bzw. Kunden beraten, eine fachspezifische Ausbildung absolviert haben und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen. In jedem Fall muss eine entsprechend ausgebildete Person im Unternehmen während der Geschäfts- und Betriebszeiten anwesend sein. So ist gewährleistet, dass alle Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner bestmöglich über die sachgerechte Anwendung sowie die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgeklärt werden. Ziel ist auch eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der Verwendung solcher Produkte.
Die mit der Novelle umgesetzten Sicherheits-Maßnahmen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich wurden im vom Bundesminister Andrä Rupprechter initiierten Strategieprozess Pflanzenbau ausgearbeitet.
Um eine flächendeckende Schulung aller Pflanzenschutzmittelverkäufer in Bau- und Gartenmärkten zu gewährleisten, hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bereits 2014 ein umfassendes Schulungsprogramm mit Direktkursen sowie „Train-the-Trainer“-Ausbildungen entwickelt. Auch ein „E-Learning-System“ steht zur Verfügung. Dadurch war es dem BAES möglich, bisher mehr als 2.500 Personen über die Rechtsgrundlagen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu schulen.
Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner können Pflanzenschutzmittel nur mehr im Fachhandel erwerben. Eine Abgabe im Lebensmitteleinzelhandel oder in Form der Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Die Mittel müssen eigens für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sein und dürfen keine schwerwiegenden gefährlichen Eigenschaften aufweisen.
Pflanzenschutzschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich müssen so beschaffen sein, dass sie ohne spezifische Kenntnisse sicher verwendet werden können. Diese Mittel müssen speziell für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich gekennzeichnet sein.
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