Was ändert sich für Senioren 2017?

Was konnten Korosec und Blecha erreichen und was bleibt noch ungelöst?

Der Jahresbeginn bringt den Pensionisten eine Steuerentlastung und die Anhebung des Pflegegeldes. Verbesserungen konnten durch die Finanzausgleichsverhandlungen beim Pflegefonds und flächendeckender Hospiz- und Palliativversorgung sowie durch die Anhebung der Entschädigungsleistungen für Kriegsgefangene erzielt werden. Das Jahr 2016 wird mit einem zusätzlichen Teuerungsausgleich und den Verbesserungen durch die Umsetzung der Beschlüsse des Pensionsgipfels mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 erfolgreich abgeschlossen.

Pensionsanpassung 2017

Bereits Ende Sommer, mit dem Vorliegen der Berechnungen, waren sich die Präsidenten Ingrid Korosec und Karl Blecha und die im Seniorenrat vertretenen Seniorenorganisationen darin einig, dass eine Pensionsanpassung für 2017 mit 0,8 Prozent jedenfalls zu niedrig ist. Die für ältere Menschen besonders relevanten Kosten für Wohnen und den täglichen Einkauf waren wesentlich stärker gestiegen, als es mit der Teuerungsabgeltung nach dem VPI dargestellt war.

Es wurden daher Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung geführt, um eine spürbarere Entlastung der rund 2 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten zu erreichen. Korosec forderte mindestens 1,3% und blitzte damit bei der Bunderegierung aber ab.

Beschlossen wurde neben einer Pensionserhöhung ab 1.1.2017 von 0,8% und ein zusätzlicher Teuerungsausgleich in Höhe von 100 Euro, welcher in der gesetzlichen Pensionsversicherung noch heuer mit der Pension am 30. Dezember, direkt, automatisch und netto ausbezahlt wird. Voraussetzung ist ein Aufenthalt im Inland; dieser Teuerungsausgleich ist aber kein Teil der Pension.

Dieser Teuerungsausgleich steht allen Bezieherinnen und Beziehern einer gesetzlichen Pension (ASVG, …) zu, eine diesbezügliche Regelung für Beamte wurde ebenso von Nationalrat beschlossen. Diese Entscheidung empfinden speziell Pensionisten mit geringer Pension als Affront, denn die durchschnittliche Beamtenpension beträgt in Österreich rund 3.300,- im Monat. Da ist ein zusätzlicher 100er wahrlich ein Geschenk und belastet „unnötig“ das Budget.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016

Mitte November wurde im Ministerrat nach Durchführung einer Gesetzesbegutachtung und Sozialpartnergesprächen die, beim Pensionsgipfel im Frühjahr vereinbarte, Weiterentwicklung des Pensionssystems beschlossen. Die parlamentarische Behandlung erfolgt in den nächsten Tagen.

Vorgesehen sind im SVÄG 2016 unter anderem:

– Höhere Ausgleichszulage für Personen mit mindestens 30 Arbeitsjahren

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine höhere Ausgleichszulage für jene alleinstehenden Personen vor, die mindestens 30 Jahre erwerbstätig waren und dafür Versicherungsbeiträge geleistet haben. Sie sollen ab 2017 eine monatliche Pension von 1.000 Euro erhalten, wobei der Betrag analog zur Pensionserhöhung jährlich valorisiert werden soll. Das Sozialministerium rechnet damit, dass knapp 21.000 Personen von dieser Maßnahme profitieren werden, und zwar hauptsächlich Frauen bzw. Mütter mit längeren Phasen einer Teilzeitbeschäftigung.

– Verbesserungen durch Anrechnung von älteren Beitragszeiten (vor 2005) im Allgemeinen Pensionsgesetz

Damit werden nach Schätzung des Sozialministeriums einige hundert Frauen zusätzlich einen eigenen Pensionsanspruch erwerben. Außerdem werden die Möglichkeiten für das freiwillige Pensionssplitting erweitert: Gutschriften am Pensionskonto können bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes von einem Partner auf den anderen übertragen werden, bisher war dies nur bis zum 4. Lebensjahr möglich. Dabei gilt eine Gesamtobergrenze von maximal 14 Übertragungen pro Elternteil.

– Länger Arbeiten

Eine „Belohnung“ soll es für Personen geben, die nach Erreichen des Regelpensionsalters von 65 (Männer) bzw. 60 (Frauen) weiterarbeiten. Sie müssen künftig bis zu drei Jahre lang nur noch die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge zahlen und erhalten gleichzeitig – zusätzlich zum bereits bestehenden Aufschubbonus von 4,2% pro Jahr – die vollständige Gutschrift am Pensionskonto. Das gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für selbständig Erwerbstätige. Die Hälfte der Dienstgeberbeiträge übernimmt die Pensionsversicherung.

– Alterssicherungskommission prüft Entwicklung der Pensionen

Die neue Alterssicherungskommission soll laut Gesetzentwurf die bisherige Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ersetzen. Sie wird mit zehn bzw. zwölf stimmberechtigten Mitgliedern deutlich kleiner sein, als das derzeitige Gremium. Außerdem soll sie künftig nicht nur die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung, sondern auch die Entwicklung der Beamtenpensionen im Auge haben. Bei stark steigenden Kosten für die Pensionen ist die Kommission verpflichtet, nachhaltige Reformen vorzuschlagen.

– Rechtsanspruch auf Umschulungen zur Vermeidung von Invalidität

Um den Grundsatz „Rehabilitation vor Invalidität“ effektiver zu gestalten, wird mit der Gesetzesnovelle ein Rechtsanspruch auf Umschulungen für jene Personen eingeführt, die aufgrund ihres Gesundheitszustands die Voraussetzungen für eine Invaliditätspension erfüllen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit erfüllen werden und denen damit eine Berufsunfähigkeit droht.

Diese Umschulungen sind gezielt auf die Vermeidung bzw. Beseitigung von Invalidität auszurichten und müssen im Hinblick auf die angestrebte Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt geeignet und zweckmäßig sein. Eine berufliche Rehabilitation „nach unten“, also Umschulungen in ein Berufsfeld unterhalb des derzeitigen Qualifikationsniveaus, bedarf jedoch der Zustimmung der versicherten Person.

– Erwachsenenschutzgesetz

Es liegt der Entwurf eines Erwachsenenschutzgesetzes vor, das das bestehende Sachwalterrecht neu regeln wird. Dieses ist rund 30 Jahre alt und entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Entwurf des Justizministeriums stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt und findet die ausdrückliche Zustimmung der Seniorenvertreter.

Geht es nach dem Seniorenrat, könnte dieses Gesetz bereits mit 1.1.2018 in Kraft treten, leider stehen derzeit noch Hindernisse einer baldigen Beschlussfassung im Parlament im Weg.

– Pflegefonds

Pflegegeld und Pflegefonds stellen seitens des Bundes die zentrale Säule der Finanzierung dar. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen wurde sichergestellt, dass der Pflegefonds bis 2021 aus Steuermitteln finanziert wird.

Weiters wurden bei den Finanzausgleichsverhandlungen im Rahmen des Pflegefonds zusätzlich 18 Millionen Euro Anstoßfinanzierung für eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung pro Jahr zur Verfügung gestellt (2017 bis 2021). Konkret im Wege einer Drittelfinanzierung, je sechs Millionen kommen von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Damit wird nun einer maßgeblichen Forderung der parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ aus dem Jahr 2015 nachgekommen. Derzeit war die Hospiz- und Palliativversorgung gesamthaft erst zu ca. 50% österreichweit gedeckt.

Als nächste Schritte sind die Übernahme des Pflegefonds ins Dauerrecht sowie die jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten notwendig.

Anhebung der Entschädigungsleistungen für Kriegsgefangene

Wie vom Österreichischen Seniorenrat bereits schon länger gefordert, wird es mit Jahreswechsel zu einer Anhebung von 15 % bei den Entschädigungsleistungen für österreichische Kriegsgefangene kommen. Die Erhöhung ist mehr als überfällig, da seit der Einführung weder eine Erhöhung noch eine Valorisierung durchgeführt wurde.

Mit der Hartnäckigkeit der Seniorenvertreter konnte für die rund 13.000 Leistungsbezieher ein Erfolg erzielt werden.

Änderungen im Erbrecht

Mit Jahreswechsel treten einige Änderungen im Erbrecht in Kraft. Unentgeltliche Pflegeleistungen, welche von nahen Angehörigen für einen Verstorbenen erbracht wurden, können dann endlich in Form eines Pflegevermächtnisses berücksichtigt werden. Damit wird eine langjährige Forderung umgesetzt. Im Verlassenschaftsverfahren können damit die Pflegeleistungen der letzten drei Jahre vor dem Tod erfasst werden. Alle weiteren Leistungen werden wie bisher als „normaler“ Anspruch in das Verlassenschaftsverfahren mitaufgenommen.

Ein Lebensgefährte hat künftig dann ein außerordentliches Erbrecht, wenn es keine testamentarischen Erben und keine gesetzlichen Erben gibt und der Lebensgefährte mit dem Verstorbenen zumindest in den letzten drei Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und zum Zeitpunkt des Todes weder verheiratet, noch in eingetragener Partnerschaft gelebt hat. Damit kommt der Lebensgefährte vor den Vermächtnisnehmern und der Aneignung durch den Bund zum Zug. Der Seniorenrat begrüßt diese Änderungen.

Offene Forderungen für 2017

Einige wichtige Forderungen des Seniorenrates wurden bislang nicht umgesetzt:

– Steuergutschrift („Negativsteuer“) für Ausgleichzulagenbezieher

Die rund 215.000 Ausgleichszulagen-Bezieherinnen und Bezieher haben aus der Steuerreform nichts oder nur wenig profitiert. Die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Pensionen wird durch den Bezug einer Ausgleichszulage fast ausnahmslos auf null gemindert. Der Seniorenrat fordert, dass diese Gutschrift nicht als Einkommen auf die Ausgleichszulagen angerechnet wird.

– Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung

Neupensionisten erhalten keine sofortige Anpassung, sondern haben eine Wartefrist von bis zu 24 Monaten. Der Österreichische Seniorenrat fordert eine Aliquotierung, sodass künftig beispielsweise ein Pensionist mit Stichtag 1. Dezember 2016 ab dem 1. Jänner 2017 aliquot 1/12 der Anpassung erhält.

– Pensionssicherungsbeitrag im öffentlichen Dienst

Die seit langem bestehenden Pensionssicherungsbeiträge für Beamte und weitere Berufsgruppen werden massiv kritisiert. Der Österreichische Seniorenrat fordert Verhandlungen, mit denen insbesondere die Härtefälle bei Witwen- und Waisenrenten und die Ungleichbehandlung zwischen den Berufsgruppen beendet werden sollen. Der Seniorenrat fordert die Abschaffung dieses Pensionssicherungsbeitrages bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 4.860 Euro.

– Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag

Der Seniorenrat verlangt die Wiederherstellung des AVAB nach alter Rechtslage und damit die Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionisten-absetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG), damit dieser in Zukunft einkommens-unabhängig gewährt wird.

Unabhängig davon ist die Korrektur der Berechnungsmethode für den Lohnsteuer-Wartungserlass sicher zu stellen, damit vom Bruttoeinkommen nicht nur der Krankenversicherungsbeitrag, sondern wie früher, auch wieder Sonderausgaben, Freibeiträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, um Pensionskürzungen zu vermeiden.

– Rechtsanspruch auf Rehabilitation für Pensionisten

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen: „Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer Rehabilitations-Gesamtstrategie sichergestellt werden, dass ab 2015 Rehabilitation für alle SeniorInnen von der Pensionsversicherung angeboten wird.“ Auf die gesetzliche Umsetzung warten der Seniorenrat und mit ihm somit über 2,3 Millionen ältere Menschen bislang vergebens.

Pensionskassen

Aus heutiger Sicht kann angenommen werden, dass es für 2017 wieder teilweise zu Pensionskürzungen kommen wird, vor allem bei den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) mit höheren Rechnungszinsen. Dies bedeutet, dass viele der rund 80.000 Leistungsberechtigten, die schon in den letzten 15 Jahren die Hälfte ihrer Pensionskassen-Pension verloren haben, weitere Verluste erleiden werden.

Folgende Punkte fordert der Seniorenrat zur Verbesserung der Situation der betroffenen PK-Pensionsbezieher:

Option auf den Verzicht der Dotierung der Schwankungsrückstellung

Wiedereinführung der Mindestertragsgarantie

Option auf Entrichtung der Vorwegsteuer in Höhe des Halbsteuersatzes als Dauerrecht sowie steuerfreie Auszahlung von arbeitnehmerfinanzierten PK-Pensionen (incl. PKG § 48a und 48b)

Umfassende Evaluierung der Pensionskassen, der betrieblichen Kollektivversicherung und der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge wie im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen.

Foto: W. Braumandl / Seniorenrat

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