Urlaubsfahrt – Deutlich höhere Verkehrsstrafen in Kroatien

Lieber gemütlich fahren

Polizeikontrolle im Urlaub. Foto: Tim-Reckmann_pixelio.de
Polizeikontrolle im Urlaub. Foto: Tim-Reckmann_pixelio.de

Bis zu 2.700 Euro Strafe oder Gefängnis drohen – Reaktion auf dramatische Unfallstatistik.

Mit 1. August 2019 hat Kroatien die Strafen für viele Delikte im Straßenverkehr teils drastisch erhöht. „Österreichische Reisende sollten sich aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten. Es drohen jedoch auch empfindliche Strafen von bis zu 20.000 Kuna, umgerechnet also rund 2.700 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe“, warnt Verena Pronebner, Juristin des Mobilitätsclubs. „Im Wiederholungsfall kann das Fahrzeug beschlagnahmt und ein vorläufiges Fahrverbot vor Ort verhängt werden.“

Der kroatische Gesetzgeber begründet die Verschärfung mit der hohen Anzahl schwerster und tödlicher Unfälle. Die Zahl der tödlichen Unfälle in Kroatien pro eine Million Einwohner lag 2018 mit 77 Todesopfern weit über dem EU-Durchschnitt (49) und deutlich höher als in Österreich (45).

Ein Überblick (Auszug) über die erhöhten Strafsätze, umgerechnete Werte:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 

Mehr als 50 km/h 1.350 bis 2.700 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 60 Tagen

30 bis 50 km/h: 405 bis 950 Euro

20 bis 30 km/h: 135 Euro

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: 

Mehr als 50 km/h: 675 bis 2.030 Euro

30 bis 50 km/h: 270 Euro

10 bis 30 km/h: 68 Euro

Rotlichtverstoß & Nichthalten an Fußgängerüberweg: 

405 bis 950 Euro (bisher ab 270 Euro)

Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss: 

405 bis 2.700 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 60 Tagen (bisher ab 95 Euro)

Handyverstoß & Verstoß Helmpflicht Motorrad:

135 Euro (bisher ab 65 Euro)

Strafzettel nicht ignorieren, Wiedereinreise kann sonst problematisch werden

„Offene Strafen aus dem EU-Ausland, so auch aus Kroatien, können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden“, warnt die Juristin des Mobilitätsclubs. „Auch bei der Wiedereinreise nach Kroatien ist die Einforderung der Strafe möglich.“ ÖAMTC-Mitglieder, die einen kroatischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die Rechtsberatung des Clubs wenden, Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Sämtliche Verkehrsbestimmungen und viele weitere Infos zu Kroatien und allen Ländern weltweit findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo.

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