Thomas Cook-Pleite zeigt Lücken im Pauschalreisegesetz

Schwächen aufgezeigt

Gestrandet Foto: Rike_pixelio.de
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Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters muss Storno möglich sein.

„Die Informationspolitik seitens Thomas Cook lässt die Konsumenten verunsichert im Regen stehen und ändert sich im Tagesrhythmus“, kritisiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. So ist auf der Website des Reiseveranstalters derzeit zu lesen, dass zu Reisen mit Abreisedatum nach dem 4. Oktober noch keine Auskunft gegeben werden kann, ob und wie diese stattfinden. „Das ist aus Sicht des Mobilitätsclubs völlig unzumutbar“, stellt Pronebner klar. „Die Informationspflicht muss hier jedenfalls klarer werden.“

Leider ist zudem gesetzlich nicht klargestellt, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters zu kostenlosem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. „Das bedeutet, dass ein gebuchter Thomas Cook-Urlaub nicht kostenlos storniert werden kann“, erklärt die ÖAMTC-Juristin. „Die dringende Frage für Urlauber lautet, ob sie eine Ersatzreise buchen oder warten sollen.“ Daher haben insbesondere Urlauber, die sich auf die Herbstferien oder den Weihnachtsurlaub freuen, nun die Qual der Wahl, ob sie letztlich mit keiner oder unter Umständen mit zwei bezahlten Reisen für den gleichen Zeitraum dastehen, wenn sie sich rechtzeitig um Ersatz gekümmert haben. „Diese rechtliche Lücke gehört geschlossen, sodass eine Insolvenz des Veranstalters immer zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigt“, fordert die Juristin des Mobilitätsclubs.

ÖAMTC Reisebüro informiert umfassend

Das Reisebüro des ÖAMTC ist sich dieser Problematik bewusst und fühlt sich seinen Kunden gegenüber verantwortlich. „Wir sind mit allen Reisenden, die über uns bei Thomas Cook gebucht haben, in persönlichem Kontakt“, so Thomas Oppenheim von ÖAMTC-Reisen. „Durch individuelle Lösungen versuchen wir, die vorhandenen gesetzlichen Lücken zu kompensieren.“

Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder des Mobilitätsclubs

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers stehen die Club-Juristen beratend zur Seite. Für ÖAMTC-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung

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5 Kommentare

  1. Oh nein @Otto L, das tut mir leid.
    Sieht es denn derzeit aus als könnte sie ihr Geld zurück bekommen?
    LG Franziska

  2. Ich hab mich aus zeitlichen & organisatorischen Gründen eigentlich schon immer mit Veranstaltern zusammen getan, sollte ich wohl auch mal überdenken.

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