Brandstetter: Paradigmenwechsel im Sinne von mehr Mitmenschlichkeit, Finanzierung ist gesichert.
Mit den Stimmen aller Parlamentsparteien wurde im Nationalrat das neue Erwachsenenschutzgesetz beschlossen, das von vielen Rednern als justizpolitischer Meilenstein bezeichnet wurde. Leitgedanke der Regierungsvorlage ist die Förderung der Autonomie von vertretungsbedürftigen Personen. Aufgrund der Erfahrungen mit der Sachwalterschaft in den letzten Jahren habe er sich intensiv für eine Reform in diesem Bereich eingesetzt, erklärte Bundesminister Wolfgang Brandstetter. Während in der Vergangenheit oftmals die Frage im Vordergrund stand, ob „eine Person im Geschäftsverkehr noch funktioniert“, soll nun die Autonomie und die Selbstbestimmung der Menschen gestärkt werden. Die Kosten sind aus seiner Sicht auf absehbare Zeit problemlos bewältigbar, zumal auf die Rücklagen des Ministeriums zurückgegriffen werden kann.
Gesetz schafft vier Stufen der Erwachsenenvertretung und bringt mehr Autonomie für die Betroffenen
Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wird die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, neu geregelt. Zu diesem Zweck werden die Vertretungsmodelle ausgebaut und Alternativen zur bisherigen Sachwalterschaft angeboten. Die betroffenen Menschen sollen, soweit dies möglich ist, selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen (1461 d.B.).
Begrifflich wird aus der Sachwalterschaft nun die Erwachsenenvertretung, die konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten ist. Das Gesetz bietet dabei vier mögliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person. Vorgesehen ist zunächst der gerichtliche Erwachsenenvertreter, der den Sachwalter ersetzt. Seine Befugnisse sollen aber auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt werden und nicht pauschal für „alle Angelegenheiten“ gelten. Die gerichtliche Bestellung des Erwachsenenvertreters ist nach den Intentionen des Entwurfs nur die ultima ratio, geht es doch darum, die Alternativen auszubauen.
Mit der gesetzlichen Erwachsenenvertretung übernimmt das Gesetz die schon bisher mögliche Vertretung durch nächste Angehörige. Dadurch sei es möglich, z.B. Geschwister oder Nichten und Neffen einzubinden. Da diese Form der Vertretung aber nun weitergehende Befugnisse schafft, unterliegt sie nun einer gerichtlichen Kontrolle und muss spätestens nach drei Jahren erneuert werden.
Neu ist hingegen die gewählte Erwachsenenvertretung, die einer volljährigen Person die Möglichkeit gibt, im Bedarfsfall selbst eine Vertretungsperson – z.B. eine Freundin, eine Pflegerin etc. – zu bestimmen, die sofort für sie tätig werden soll. Auch diese Vertretungsbefugnis setzt eine Eintragung ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) voraus und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Da sie aber auf der Willensbildung des Vertretenen beruht, ist sie auf unbestimmte Zeit eingerichtet.
Bei der Vorsorgevollmacht mit uneingeschränktem Wirkungsbereich schließlich knüpft das Gesetz an das geltende Recht an. Voraussetzung ist hier der Eintritt des „Vorsorgefalls“ – des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit – sowie die Eintragung im ÖZVV. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Genehmigung von Entscheidungen bei medizinischen Behandlungen, soweit zwischen VertreterIn und vertretener Person ein Dissens erkennbar wird, sowie auf den Fall einer dauerhaften Wohnortverlegung ins Ausland. Eingerichtet wird die Vorsorgevollmacht auf unbestimmte Zeit.
Große Zustimmung von Seiten der Abgeordneten zum Gesetz
Michaela Steinacker (V) bezeichnete das Gesetz als einen großen Meilenstein, weil durch die Schaffung von differenzierten Vertretungsbefugnissen maßgeschneiderte Lösungen geschaffen und die höchstmögliche Selbstbestimmung für jeden einzelnen Menschen garantiert werden können. Auch der gesamte Gesetzwerdungsprozess war vorbildlich, lobte die Rednerin, u.a. wurden viele Empfehlungen, die im Rahmen der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ erarbeitet wurden, berücksichtigt. Als Clearingstellen sind in Hinkunft Erwachsenenschutzvereine tätig. Viele SeniorInnen waren bis dato besorgt darüber, dass sie von einem Tag auf den anderen entmündigt werden können, berichtete Gertrude Aubauer (V), dies könne mit dem vorliegenden Gesetz nun nicht mehr passieren. Auch für Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg (V) bringt die Reform einen Paradigmenwechsel, und zwar weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung.
Johannes Jarolim (S) freute sich, dass nach einem dreijährigen Vorbereitungsprozess heute das Erwachsenenschutzgesetz beschlossen werden kann. Er dankte dem Justizminister und seinen MitarbeiterInnen für die tolle Arbeit und vor allem auch dafür, dass nun auch die Finanzierung der Maßnahmen gesichert sein soll. Durch einen im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag sei es auch noch gelungen, die Grundsätze der Reform auf das Heimaufenthaltsgesetz auszudehnen, wodurch nun auch eine Kontrolle von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen möglich ist. Das Gesetz trage den gesellschaftlichen Änderungen Rechnung und stehe unter dem Motto „Weg von der Entmündigung, hin zur Ermächtigung“, hoben Ulrike Königsberger-Ludwig und Gisela Wurm (beide S) vor.
Harald Stefan (F) sprach von einer sinnvollen Weiterentwicklung der bisherigen Sachwalterschaftsregelungen, dennoch sollte man die Anwendung des Gesetzes aufmerksam beobachten. Eine Schwachstelle ortete er bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung, da es in diesem Fall nun eine Beschränkung auf drei Jahre gibt. Diese Bestimmung werde zu einem größeren bürokratischen Aufwand führen, befürchtete Stefan. Skeptisch sei auch die Tatsache zu beurteilen, dass man in diesem Bereich nunmehr kein Gutachten eines Psychiaters mehr braucht.
Nikolaus Scherak (N) schloss sich den positiven Kommentaren seiner VorrednerInnen an. Er sei froh, dass nun alle Fraktionen das neue Erwachsenenschutzgesetz, das die antiquierten Sachwalterschaftsbestimmungen ablöst, mittragen werden. Im besonderen hob er hervor, dass nunmehr individuelle Vertretungslösungen entwickelt werden können, die eine maximale Selbstbestimmung der Menschen ermöglichen. Der große Wermutstropfen sei natürlich die Frage der Finanzierung, merkte Scherak an, da die Abänderung der ursprünglichen Kostenschätzung auch laut dem Budgetdienst des Parlaments nicht ausreichend nachvollzogen werden könne.
Das Gesetz bringe wesentliche Verbesserungen für die betroffenen Menschen, konstatierte Christoph Hagen vom Team Stronach. Allerdings sei noch abzuwarten, ob das Ressort mit den finanziellen Schätzungen richtig liegt.
Brandstetter: Interessen der Betroffenen stehen nun wieder im Vordergrund
Die vorliegende Reform der Sachwalterschaft bringt einen notwendigen Paradigmenwechsel, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter. Die Erfahrungen in den letzten zehn Jahren hätten nämlich gezeigt, dass oft weniger der Rechtsschutz für die betroffenen Personen im Vordergrund gestanden ist, sondern eher „das Service für Banken, Versicherungsträger, Ämter und Fürsorgeeinrichtungen“. In Zukunft sollen die Interessen des einzelnen Menschen, dem ein höchstmögliches Maß an Selbstbestimmung eingeräumt wird, wieder mehr Gewicht haben. Der hohe Anstieg an Sachwalterschaften in der Vergangenheit hätte gezeigt, dass Handlungsbedarf gegeben ist.
Die Finanzierung des Gesetzes sei auf absehbare Zeit wirklich gesichert, unterstrich der Minister, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil auf die relativ hohen Rücklagen des Ressorts zurückgegriffen werden kann. Was die abgeänderte Kosteneinschätzung betrifft, so gab es dafür sachliche Gründe, die auch im Ausschuss schon ausführlich dargelegt wurden. Er habe sich zudem dafür eingesetzt, dass es ein jährliches Monitoring gibt; dies wurde auch in den Erläuterungen festgehalten. Sollten die Rücklagen wirklich einmal aufgebraucht sein, dann sei das Parlament gefordert, im Rahmen des Budgetbeschlusses sicherzustellen, das das Gesetz auch in ferner Zukunft finanziert werden kann.
ots
Foto: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
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