Was 1949 als Provisorium begann, garantiert uns bis heute Freiheit und Schutz.
Am 23. Mai 2019 wird das Grundgesetz siebzig Jahre alt. Es ging damals um nicht weniger als die Neugestaltung unseres Gemeinwesens und die Grundlage für unser demokratisches Regierungssystem.
Messenger-Projekt
70 Jahre Grundgesetz will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz feiern – mit einem besonderen Storytelling-Projekt: Karl, ein fiktiver Stenograf des Parlamentarischen Rates, nimmt die Leserinnen und Leser zurück ins Jahr 1949. Ab dem 5. Mai 2019 erzählt er drei Wochen lang jeden Tag in Form persönlicher Messenger-Nachrichten auf Threema, WhatsApp oder dem Facebook Messenger von der Entstehung der Grundrechte. Bis zum Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes schickt er den Abonnentinnen und Abonnenten Texte, Illustrationen im Stile einer Graphic Novel, historische Videos und Sprachnachrichten.
In seinen Nachrichten berichtet Karl vom Leben in Ruinen, von den Nazi-Gegnern im Parlamentarischen Rat, aber auch, warum sich 1949 kaum einer für die Arbeit am Grundgesetz interessierte. Er schildert, wie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ins Grundgesetz kam oder welche Rede entscheidend war für die Abschaffung der Todesstrafe.
Dazu Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
„Vor 70 Jahren wurde der Grundstein für unser Land gelegt, wie wir es heute kennen. Frieden, Freiheit und Wohlstand – das alles hat uns das Grundgesetz gebracht. Durch unser digitales Storytelling-Projekt wollen wir sein Entstehen besser verständlich machen. Durch die Augen des fiktiven Erzählers sehen wir die Anfangsjahre unserer Republik und bekommen ein Gespür dafür, wie wichtig jeder einzelne Artikel unseres Grundgesetzes für unser heutiges Leben ist.“
Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen
Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Ein wesentlicher Grund für die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes ist die zentrale Stellung, die die Grund- und Menschenrechte dort einnehmen. Wer das Erfolgsmodell Grundgesetz fortsetzen will, muss daher die Achtung der Grund- und Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen.
Menschenrechte als Maßstab und Grenze staatlichen Handelns sind in Deutschland in politischen Debatten stets präsent. Das ist jedoch nicht genug. Menschenrechte müssen bereits bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und bei ihrer Verabschiedung ernst genommen werden. Wenn Gesetzesvorschläge menschenrechtliche Grenzen offensichtlich überschreiten und nachträglich zurückgerudert wird, so ist das nicht hinnehmbar. Denn hierdurch werden die Menschenrechte schleichend untergraben.
Kultur der Menschenrechte
Eine Verfassung muss gelebt werden. Ihr Erfolg bemisst sich nicht an feierlichen Bekenntnissen, sondern im politischen Alltag. Wenn Menschen ausgegrenzt und ihnen die gleichen Menschenrechte abgesprochen werden, müssen Politiker, Kunst- und Medienschaffende, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft klar dagegen Stellung beziehen. Das ist Ausdruck einer Kultur der Menschenrechte, ohne die die grundgesetzliche Ordnung nicht funktionieren kann.
Zu Recht hat dabei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt betont, dass Politiker eine besondere Verantwortung dafür tragen, keinen Hass zu schüren und ihm aktiv entgegenzutreten. Es braucht Prinzipientreue gegen die populistische Versuchung, Menschen zu Sündenböcken zu machen und Feindbilder zu erfinden.“
ots
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