Mobbing ist ein Gruppenphänomen

 

Gerd Altmann pixelio.de

Wahrnehmung gründet nicht auf Einschätzung einzelner Personen.

Mobbing ist ein Gruppenphänomen. Das ergab eine Studie von Organisationspsychologen der Freien Universität Berlin http://fu-berlin.de . Die Psychologen Jens Eisermann und Elisabetta De Costanzo konnten belegen, dass die Wahrnehmung von Mobbing nicht allein auf der subjektiven Einschätzung einzelner Personen beruht. Im Arbeitsleben tritt es in betroffenen Abteilungen objektivierbar gehäuft auf. „Man ist teilweise früher davon ausgegangen, dass Mobbing eine subjektive Empfindung ist – heute gibt es Definitionen und Kriterien für Mobbing“, sagt Ingrid Sälzler, die schon seit Jahren als Therapeutin Mobbingopfer berät.

Gruppe sucht Sündenbock

Eine Gruppe suche häufig einen Sündenbock. „Das ist ein Schutzmechanismus für die anderen. Dadurch werden tatsächliche Konflikte überlagert“, sagt Sälzler. Wo starke Mobbingstrukturen vorliegen, sucht sich die Gruppe immer neue Mobbingopfer. Viele Mitarbeiter haben Angst sich einzumischen, sie könnten das nächste Opfer sein. Wenn die Vorgesetzten hinschauen würden und für ein gutes Arbeitsklima sorgen würden, sei auch für Mobbing kein Werkzeug mehr.

„Mobbing gedeiht dort nicht, wo gute Führungsstrukturen vorliegen“, sagt die Therapeutin. Auch die Forscher in Berlin haben den So trete das Phänomen seltener in Abteilungen auf, in denen sich die Führungskräfte gesprächsbereit zeigten. Wenn Mitarbeiter ein Mitspracherecht haben, ist kein Platz für Mobbing. In diesen Abteilungen sei zudem die allgemeine Arbeitszufriedenheit höher.

Zwölf Mio. Menschen betroffen

In Europa sind nach Schätzungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz etwa zwölf Mio. Menschen von Mobbing betroffen. Trotz seines Ausmaßes wird Mobbing in der wissenschaftlichen Literatur bisher noch nicht eindeutig definiert. Probleme ergeben sich auch in der betrieblichen und juristischen Praxis, wenn Mobbing als solches erkannt und dabei beispielsweise die Glaubwürdigkeit Betroffener beurteilt werden muss.

pte

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