„Den Überblick über die Bestimmungen im Ausland zu behalten, fällt bei den vielen Ausnahmen nicht leicht“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. „Wer nicht informiert ist, riskiert hohe Strafen.“ Daher haben die Experten der ÖAMTC-Touristik eruiert, wo man wie schnell unterwegs sein darf und welche „Spezial-Regelungen“ es gibt.
* Italien: Hier gelten für Führerscheinneulinge eigene Geschwindigkeitsbeschränkungen. „In den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins darf man auf Autobahnen nur 100 statt 130 km/h, auf Schnellstraßen nur 90 statt 110 km/h fahren. Diese Regelung gilt auch für ausländische Lenker“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Besonders teuer wird es in Italien bei Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit: 20 km/h zu schnell bedeuten mindestens 170 Euro Strafe, bei einer Überschreitung von 50 km/h sogar mindestens 530 Euro. Wird man zwischen 22 und 7 Uhr beim zu schnellen Fahren erwischt, erhöhen sich die Strafen um ein Drittel.
* Kroatien: Auch In Kroatien gelten besondere Regelungen für junge Lenker. Lenker unter 25 Jahren müssen immer 10 km/h langsamer fahren als ältere Autofahrer. Außerorts gilt für sie daher ein Tempolimit von 80 statt 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf der Autobahn 120 statt 130 km/h. „Diese Regelung gilt nur für kroatische Staatsbürger. Allerdings empfiehlt es sich für alle Junglenker, sich daran zu halten, um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden“, rät die ÖAMTC-Reiseexpertin.
* Deutschland: Als Richtwert gilt in Deutschlands hochrangigem Straßennetz 130 km/h. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt es nicht. „Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit muss man seine Geschwindigkeit natürlich trotzdem der Situation anpassen“, so Riedl. Auf vielen Streckenabschnitten gibt es aber sehr wohl Geschwindigkeitsbeschränkungen – beispielsweise beim Großen Deutschen Eck auf Teilen der A8 zwischen Salzburg und München. Wie schnell man fahren darf, erkennt man an der entsprechenden Beschilderung.
* Slowenien und Ungarn: Hier gilt auf Landstraßen ein Tempolimit von 90 km/h. „Daran sollte man sich unbedingt halten, die Exekutive kontrolliert in beiden Ländern scharf“, warnt die ÖAMTC-Touristikerin. Dementsprechend hoch sind die Strafen – in Ungarn sind es bis zu 100 Euro bei einer Überschreitung von 20 km/h und mindestens 200 Euro wenn man 50 km/h zu schnell ist. In Slowenien beginnt bei einer Übertretung von mehr als 50 km/h die Strafe bei einem Minimum von 500 Euro.
* Schweiz: Auch bei den Eidgenossen kann es teuer werden, wenn man sich nicht an das Tempolimit hält. „Wer die erlaubte Geschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, zahlt mindestens 170 Euro.
Nicht nur in den Nachbarländern Österreichs sind Tempolimits und Strafen anders geregelt als bei uns. „Auch wer weiter weg mit dem Auto unterwegs ist – beispielsweise mit einem Mietwagen – sollte sich vorab informieren“, empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin und nennt zwei Beispiele:
* Polen: Auf den Autobahnen sind 140 km/h erlaubt, auf den Schnellstraßen darf mit Tempo 100 bzw. auf vierspurigen Schnellstraßen 120 km/h gefahren werden. In Ortschaften gibt es eine Sonderregelung: Zwischen 23 und 5 Uhr sind 60 km/h statt der tagsüber geltenden 50 km/h zugelassen.
* Skandinavien: In Norwegen gelten europaweit die niedrigsten Geschwindigkeitsbeschränkungen. Auf Autobahnen darf mit maximal 90 km/h gefahren werden. Nur auf einigen Strecken sind 100 km/h erlaubt. Auch im Nachbarland Schweden gibt es Autobahnabschnitte, auf denen nur 90 km/h erlaubt sind. „In Finnland richtet sich die Strafe für schwere Geschwindigkeitsübertretungen ab 50 km/h nach dem Nettomonatsverdienst des Rasers“, erklärt die ÖAMTC-Expertin eine weitere Besonderheit.
Detaillierte Infos zu wichtigen Verkehrsbestimmungen, auch außerhalb Europas, findet man in der Länder-Info.
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