Ab 1. November müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Winterreifen am Fahrzeug montiert sein.
Der 1. November ist laut österreichischem Gesetz der Stichtag für die situative Winterreifenpflicht. Demnach müssen am Fahrzeug vier als Winterreifen gekennzeichnete Pneus montiert sein, sobald Schnee oder Schneematsch auf der Fahrbahn liegt beziehungsweise die Straße mit Glatteis überzogen ist.
Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten.
Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Achtung: Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung, allerdings sollte man bei diesem Reifentypus vorsichtig sein, da die Bremseigenschaften nicht immer das Niveau eines klassischen Winterreifens erreichen. „Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten 4- er Regel stets richtig und sicher unterwegs ist“, so ARBÖ Chef- Techniker Erich Groiss.
Diese Hilfestellung besagt:
• es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein. Die Wintertauglichkeit von Reifen ist durch das Zeichen M+S (Matsch + Schnee) gekennzeichnet
• mindestens 4 mm Profiltiefe bei Winterreifen in Radialbauart, fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart
• die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf:
Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – Strafen bis zu 5000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können“, so ARBÖ-Jurist Dr. Stefan Mann abschließend.