DSGVO: Besonnenheit statt Panik

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt für Unsicherheit, Angst, Hektik und Kurzschlussreaktionen. Dabei ist der Weg zur Rechtsicherheit doch einigermaßen schwer.

Die Schonfrist endet bald, wie mittlerweile jeder weiß, der in der Digitalisierung eine Rolle spielt. Ab dem 25. Mai 2018 unterliegt jede Website neuen und erweiterten rechtlichen Vorgaben, bei deren Nichteinhaltung Abmahnungen und Bußgelder in erheblicher Höhe drohen. Die Meinungen zur Dringlichkeit des Handelns gehen dabei jedoch weit auseinander. Der Maßnahmenkatalog der DSGVO enthält rechtliche Themen, wie etwa die Formulierung von Datenschutzerklärungen, behandelt aber auch die Einrichtung technischer Funktionalitäten wie beispielsweise eine generelle Datenübermittlung per sicherer Verbindung (SSL). Die Schwierigkeit: jede Website ist anders.

Content Management System, Zusammenstellung der Funktionalitäten, die angebotenen Dienste wie Blog-Kommentarfunktionen oder Social-Media-Einbindungen – all das entscheidet darüber, welche Schritte zur Absicherung nötig sind und welche nicht. Auch der jeweilige Hosting-Anbieter bzw. Server bringt unter Umständen technisches Setup mit sich, das den Vorgaben nicht gerecht wird. Nimmt man nun noch die Offline-Komponenten hinzu, wird das Ganze tatsächlich unübersichtlich.

Ein Beispiel gefällig?

Auch, wenn es nur sekundär gilt, ist es für Ihrer Website relevant, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig sind. Ab einer bestimmten Angestelltenzahl wäre ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen vorgeschrieben, darunter ein Verantwortlicher. Und der muss selbstverständlich auch auf der Website kommuniziert werden. Verwirrend? Richtig, das ist es. Allgemein wird jedoch vor voreiligen Schritten gewarnt und man empfiehlt zunächst eine genaue, professionelle Analyse des Ist-Zustandes.

Die qbe GmbH schlägt drei Modulen vor

1. Fragen stellen, Antworten sammeln:

Halten Sie die Gegebenheiten in Ihren täglichen Geschäftsabläufen fest. Dazu gehören sowohl die Online- als auch die Offline-Aktivitäten Ihres Unternehmens.

2. Rechtliche Analyse:

Mit der IST-Analyse prüft ein auf Onlinerecht spezialisierter Anwalt Ihre Website nach Rechtskonformität

3. Technische Analyse:

Anschließend werden Website, Server und der Hosting-Anbieter analysiert qbe nutzt hier die Dienste von spezialisierten Programmierern.   Alle drei Maßnahmen führen zu konkreten Handlungspunkten, die umgesetzt werden müssen, um auch nach DSGVO gegen Abmahnungen und Bußgeldzahlungen abgesichert zu sein.

Keine Panik: Der „qbe datenschutz opener“ Die Ergebnisse des qbe datenschutz openers zeigen Ihnen, ob weitere (oft kostenpflichtige) Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Damit haben Sie eine sichere und verbindliche Einschätzung der Rechtskonformität bzw. der Angreifbarkeit Ihrer Website oder Ihres Shops in Bezug auf die DSGVO.

Infomaterial können Sie beispielsweise online unter https://www.qbe-medienhaus.de/produkte/law-opener/ oder schlicht http://law-opener.de

ots

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