Pflegehilfen aus Osteuropa – legal und fair

 

 

Foto: matchka_pixelio.de

 

Forderung nach besseren Bedingungen für osteuropäisches Betreuungspersonal .

Der Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V. (BHSB e.V.) fordert legale und faire Bedingungen für Betreuungspersonal aus Osteuropa.

Nicht erst während der letzten Monate führen Diskussionen über Pflegekräfte aus Osteuropa zwecks Einsatz im Rahmen der Pflege-zu-Hause zu erhitzten Gemütern. Schlecht recherchierte mediale Inhalte stehen hierbei häufig einer sachlichen Diskussion über die für alle Parteien geltende Wichtigkeit osteuropäischer Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung entgegen und schüren pauschale Diskriminierungen von Pflegekräften, Entsendefirmen und auch von als Arbeitgeber auftretenden Familien bzw. deren Angehörigen.

Sozialversicherungsschutz dank legaler Beschäftigungsverhältnisse

Mit einer Forderung, die sowohl den Interessen osteuropäischer Betreuungs- und Pflegekräfte im Rahmen der Pflege-zu-Hause, als auch denen des deutschen Staates entgegenkommt, tritt der BHSB e.V. an die Öffentlichkeit – der Verband plädiert für legale Beschäftigungsverhältnisse der in Deutschland tätigen Pflegekräfte aus Osteuropa Vertragsinhalte müssten hiernach neben einer fairen Entlohnung auch angemessene Regelungen zur Sozialversicherung enthalten. In der Konsequenz sollen Vertragsvereinbarungen dazu führen, dass Lohn und Sozialleistungen von in deutschen Haushalten beschäftigen osteuropäischen Betreuungskräften in etwa mit in Deutschland arbeitenden Altenpflegehelfern verglichen werden können – was in der Tat heute schon bei den Mitgliedern des BHSB e.V. zutrifft.

Rechtliche Grundlage: das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Die Gewährleistung von Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die durch im Ausland ansässige Arbeitgeber nach Deutschland entsendet werden, ist im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) festgehalten. Das ursprünglich im März 1996 in Kraft getretene Gesetz legt in Neufassung des Jahres 2009 Arbeitsbedingungen fest, die sich vornehmlich auf Aspekte wie Entlohnung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Urlaubsanspruch gesetzlich geschützter Arbeitnehmer beziehen.

Während das AEntG zunächst vorwiegend zu dem Zweck ins Leben gerufen wurde, deutsche Arbeitnehmer vor kostengünstigerer Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen, dient es zunehmend auch der Interessenvertretung in Deutschland beschäftigter ausländischer Arbeitskräfte. Gleichzeitig stärkt das AEntG solche Arbeitsverhältnisse, die auch aus steuerrechtlicher Sicht dem deutschen Staat zugutekommen.

Kenntlichmachung legaler Dienstleistungsangebote

Da im Rahmen von Betreuungs- und Pflegeleistungen durch osteuropäische Arbeitskräfte auf beiden Seiten immer wieder schwarze Schafe auftauchen, bietet der Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V. Interessenten eine Orientierungshilfe beim Identifizieren legaler Dienstleistungsangebote durch geschulte Betreuungskräfte an. So stellt der Bundesverband einen Zusammenschluss von Dienstleistungsfirmen dar, die an die Gewährleistung definierter Qualitätsstandards gebunden sind. Verletzungen entsprechender Standards können zu einem Verbandsausschluss führen.

Die Anliegen des Bundesverbandes vereinen somit die Anliegen aller Parteien, die von einer 24-Stunden-Betreuung im häuslichen Umfeld profitieren – neben den im Zentrum stehenden pflegebedürftigen Personen zählen hierzu Pflegekräfte und nicht zuletzt auch Angehörige, die Ihre zu pflegenden Personen dank legaler Arbeitsverhältnisse nachhaltig unter gesicherter und zuverlässiger Betreuung wissen.

 

pts

 

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