Wenn aus Freunden Feinde werden

Hilfe nötig bei Erbengemeinschaft

Ohne Testament gibt es oft Streit um das Erbe.

Wenn aus Freunden Feinde werden. Zwischen 200 bis 400 Milliarden Euro werden hierzulande jährlich vererbt. Doch statt sich zu freuen, brodelt es im Inneren vieler Erben. Sie sind neidisch, dass andere Familienmitglieder auch oder sogar mehr geerbt haben als sie selbst. Ist kein Testament vorhanden, ist das meist die Grundlage für einen jahrelangen Erbschaftsstreit.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn mehrere Erben, etwa Ehegatten, Kinder etc. vorhanden sind, und der Verstorbene wie so oft kein Testament geschrieben hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das führt zwangsläufig in eine unfreiwillige Erbengemeinschaft hinein. Die einzelnen Erben werden dann quasi Gesellschafter eines fiktiven Unternehmens, das sich ausschließlich um das Nachlassvermögen kümmert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erbengemeinschaft sämtliche Entscheidungen einstimmig treffen muss. So warten einzelne Erbe jahrelang, bis sie über ihren Erbteil endlich frei verfügen können.

Genau das wird für immer mehr Menschen ein Thema. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass man sich selbst als Erbe eines Tages in einer Erbengemeinschaft wiederfindet, ist nach einer Studie der Postbank extrem groß: Nur 21 Prozent aller Erben werden danach allein bedacht, 55 Prozent erben stattdessen gemeinsam mit Geschwistern und 34 Prozent mit anderen Verwandten oder Kindern. Das Problem dabei: Während man sich den eigenen Partner selbst aussuchen kann, wird der Erbe per Testament, Erbvertrag oder per Gesetz ernannt. Auf die Auswahl etwaiger Miterben hat er keinen Einfluss.

Die Auseinandersetzung solcher Erbengemeinschaften birgt innerhalb der Familie große Gefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Erbengemeinschaften die unterschiedlichsten Typen aufeinandertreffen.

„Wenn dann der Gutmensch auf den Rächer oder der Arme auf den Geizhals trifft, knallt es garantiert unter den Erben“, hat Manfred Gabler von der Weilheimer Firma ERB|TEILUNG beobachtet.

Seit über 20 Jahren berät Gabler Erben, die schnell aus verfeindeten oder handlungsunfähigen Erbengemeinschaften aussteigen wollen.

 

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