Nahrungsergänzungsmittel schützen nicht vor Viren

Gibt es einen Schutz gegen Viren?

Bundesernährungsministerium warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben.

Nahrungsergänzungsmittel schützen nicht vor Viren. Die ganze Welt beschäftigt sich mit der Ansteckung des Coronavirus. Um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen hat das Bundesernährungsministerium folgende Informationen veröffentlicht.

Immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln suggerieren und werben damit, dass mit einer Einnahme ihrer Mittel eine Infektion mit COVID-19 (Corona-Virus) vorgebeugt werden könne.

Hiervor warnt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich – sie würden durch solche Aussagen in die Irre geführt und getäuscht.

Das Ministerium stellt klar:

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, dass eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • VEs gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Man spielt nicht mit der Angst der Menschen. Diese Geschäftemacher dürfen keinen Erfolg haben!“

Lebensmitteln – zu denen Nahrungsergänzungsmittel zählen – dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Bei Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos handelt es sich zudem um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der sogenannten Health-Claims-Verordnung (HCVO). Diese sind nur zulässig, wenn sie im Sinne der HCVO genehmigt wurden. In Bezug auf das Corona-Virus liegt eine solche nicht vor.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eine dem BMEL nachgeordnete Behörde, wird sich nun an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger „Corona- Nahrungsergänzungsmittel“ zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote fällt in die Zuständigkeit der Länder, eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene ist nicht möglich.

Über Nahrungsergänzungsmittel:

Mit Nahrungsergänzungsmitteln können dem Körper zusätzlich zur allgemeinen Ernährung Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt werden. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in konzentrierter/dosierter Form (z. B. Kapseln, Tabletten) in den Verkehr gebracht werden. Die Präparate sind in den meisten Fällen und für gesunde Menschen jedoch unnötig. Eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung deckt den normalen Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen.

Weiterführende Links: Häufig gestellte Fragen (FAQ) des BVL:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/17_FAQ /FAQ_NEM-Corona/FAQ_NEM-Corona_node.html

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