Wann müssen in Deutschland Winterreifen aufgezogen sein?
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen hierzulande Winterreifen aufgezogen werden. Wer mit dem Auto nach Frankreich oder in ein anderes EU-Land fährt, sollte sich über die dortigen Regelungen informieren. Denn die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land teilweise erheblich.
Die Regel lautet: immer dann, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern
Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge im Straßenverkehr auf allen vier Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können Ganzjahresreifen benutzt werden.
Wintertaugliche Reifen mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet, sind zu erkennen an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Ältere Reifen, die nur die M+S-Markierung tragen – steht für „Matsch und Schnee“, werden noch bis 30. September 2024 toleriert.
Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimeter
Wer der Winterreifenpflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt im Verkehrsstrafregister. Und kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teuer werden, wenn die Kasko-Versicherung die Regulierung ganz oder teilweise ablehnt oder die Versicherung des Unfallgegners eine Mitverursachung wegen unzureichender Bremsmöglichkeit anrechnet. Eine gesetzliche Vorschrift, bis wann der Reifenwechsel vollzogen werden muss, existiert bekanntlich nicht – das entbindet aber nicht von der eigenen Verantwortung. Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Wenn es auf der Straße glatt ist, muss ein Fahrzeug mit Sommerreifen stehen gelassen werden.“
Eingelagerte Winterreifen sollten vor dem Wechsel einem Check unterzogen werden. Reifen altern durch UV-Licht, extreme Temperaturen und Feuchtigkeit. Schlechtere Haftfähigkeit und Elastizität sind die Folgen. Deswegen sollten Pneus generell nach zehn Jahren ersetzt werden, selbst wenn sie nicht viel gefahren wurden. Auskunft über Produktionswoche und -jahr der Herstellung geben übrigens die letzten vier Ziffern in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke.
Wer noch keinen Termin zum Reifenwechsel hat, sollte sich zeitnah mit seiner Autowerkstatt in Verbindung setzen.
Winterreifenpflicht in vielen Bergregionen Frankreichs
In Frankreich gibt es die Winterreifenpflicht lediglich in Gebirgsmassiven, insbesondere in den Alpen, den Pyrenäen, im Zentralmassiv, im französischen Jura und in den Vogesen. Betroffen sind insgesamt 48 Departements.
Die Winterreifenpflicht gilt hier vom 1. November bis zum 31. März.
Das Fahrzeug muss auf allen vier Rädern mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Das Alpine-Symbol und/oder die Kennzeichnung M+S sind erforderlich. Alternativ müssen im Kofferraum Schneeketten aus Metall oder Stoff mitgeführt werden, mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet werden können.
In welchen Bereichen die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, wird durch Straßenschilder markiert. Ein rotes Schild mit der Aufschrift „Zone“, einem Reifen mit Alpine-Symbol und einem Koffer mit Schneeketten, zeigt den Beginn des Bereichs mit Winterreifenpflicht an. Ein schwarzes, durchgestrichenes Schild mit der Aufschrift „Fin de Zone“ weist auf das Ende der Zone hin. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 135 €.
Näheres zu den Regelungen speziell in Frankreich finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV).
Jedes europäische Land hat seine eigenen Vorschriften
Die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich zeigen, dass es bei der Winterreifenpflicht in Europa keine einheitliche Regelung gibt.
Jedes Land ergreift seine eigenen Maßnahmen.
Dabei sind vier Kategorien erkennbar: Länder, die Winterreifen in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen vorschreiben (Frankreich, Italien, Spanien).
Länder, die Winterreifen anordnen, wenn es die Wetterbedingungen erfordern (u. a. Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien)
Länder, in denen Winterreifen für einen festgelegten Zeitraum Pflicht sind (u. a. Estland, Finnland, Schweden, Slowenien).
Länder, in denen es keine Winterreifenpflicht gibt (u.a. Belgien, Dänemark. Niederlande, Polen, Portugal).
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