Liechtenstein: Eines der ältesten Adelsgeschlechter überhaupt

Adelsgeschlecht Liechtenstein

Foto: Liechtenstein Tourismus
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Das Fürstentum ist eines von zwei Ländern auf dieser Welt, welche so heißen, wie ihr Staatsoberhaupt.

Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein ist allerdings der erste Fürst, der in Liechtenstein aufgewachsen ist. Denn obwohl die Fürstenfamilie zu den ältesten Adelsgeschlechtern überhaupt zählt, hat sie erst seit 1938 ihren Wohnsitz in Liechtenstein. Sie residiert auf Schloss Vaduz, dem 120 Meter über dem Hauptort thronenden Wahrzeichen des Landes.

Die Staatsform des Fürstentums Liechtenstein ist einmalig. Es ist gemäß Verfassung eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist also gleichzeitig im Fürsten und im Volke verankert. Damit bringt Liechtenstein zwei an und für sich gegensätzliche Prinzipien das monarchische und das demokratische auf einen Nenner. Staatsoberhaupt ist S. D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein. Sein Recht an der Staatsgewalt darf der Fürst gemäß den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen Gesetze ausüben.

Blick in die Geschichte

Das Liechtensteinische Fürstenhaus zählt zu den ältesten Adelsfamilien überhaupt. Um 1130 wird mit Hugo von Liechtenstein bereits erstmals ein Träger dieses Namens erwähnt. Er nannte sich nach der Burg Liechtenstein südlich von Wien. Um die Wende des 16. zum 17. Jahrhunderts waren es die drei Brüder Karl, Maximilian und Gundaker, die eine neue Periode in der Familiengeschichte einleiteten. Karl erhielt 1608 die erbliche Fürstenwürde und den drei Brüdern gelang es, den liechtensteinischen Besitz um ein Mehrfaches zu vergrößern. Ihr Ziel: ein reichsunmittelbares Territorium zu erwerben. Es dauerte allerdings noch fast 100 Jahre, bis sich Fürst Johann Adam I. dem Enkel Karls – die Gelegenheit bot, in den Jahren 1699 und 1712 die Besitzungen Schellenberg und Vaduz zu kaufen. 1719 wurden die beiden Gebiete vereinigt und zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhoben.

Während im 18. Jahrhundert das Land noch eher am Rande des Interesses lag und die Familie Liechtenstein in Feldsberg, Eisgrub und Wien residierte, rückte es nach Erlangung der Souveränität 1806 immer mehr in den Mittelpunkt. 1938 verlegte Fürst Franz Josef II. (1906-1989) seinen ständigen Wohnsitz als erster Fürst nach Vaduz.

Regelung der Thronfolge

Bereits die Brüder Karl, Maximilian und Gundaker von Liechtenstein haben im Jahre 1606 einen Familienvertrag geschlossen, der vorschreibt, dass jeweils der Erstgeborene der ältesten Linie Anrecht auf die erblichen Titel hat und als Regent des Hauses das Geschlecht nach aussen vertritt. Die Bestimmungen dieses Vertrags flossen 1993 in das neue Hausgesetz der Fürstenfamilie ein, dass die Grundlage für das heute gültige Thronfolgerecht bildet. Es gilt der Grundsatz der Primogenitur. Danach wird beim Tod eines Familienoberhaupts der Erstgeborene der ältesten Linie neues Familienoberhaupt.

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© ARCADIA

Das heutige Staatsoberhaupt, Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein setzte am 15. August 2004 Erbprinz Alois als seinen Stellvertreter ein und übertrug ihm alle zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürst bleibt Fürst, aber die Regierungsgeschäfte liegen seither in den Händen von Erbprinz Alois. An nächster Stelle in der Thronfolge steht Prinz Wenzel, der erstgeborene Sohn von Erbprinz Alois und Erbprinzessin Sophie, der im Jahr 2015 seinen 20. Geburtstag feierte.

Was die Liechtensteiner Fürstenfamilie auszeichnet, ist ihre Volksnähe. So ist es durchaus keine Seltenheit, eines der fürstlichen Familienmitglieder auf der Straße oder der Skipiste anzutreffen. Und auch am traditionellen Staatsfeiertag mischen sie sich gerne unter das Volk. Außerdem engagieren sich die fürstlichen Gemahlinnen seit jeher für karitative und gemeinnützige Tätigkeiten. So übernahm 2015 Erbprinzessin Sophie nach Fürstin Marie das Amt der Präsidentin des Liechtensteinischen Roten Kreuzes.

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