Rechtliche Ansprüche bei Flugverspätungen und Flugausfällen

Wie kommt man zu seinen Rechten

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Viele Reisende befanden sich in der Vergangenheit schon einmal oder mehrmals in nachfolgender Situation.

Sie stehen mit ihrem Flugticket am Flughafen und freuen sich auf den anstehenden Urlaub. Doch kurzfristig teilt die Airline mit, dass sich das Flugzeug verspätet oder der Flug ausfällt. Reisende müssen diese Situation nicht tatenlos hinnehmen. Gemäß der EU Fluggastrechtverordnung steht ihnen einen angemessene Entschädigung zu.

Fluggastrechtverordnung gewährleistet Schadensersatz bei Flügen mit mehr als drei Stunden Verspätung

Egal, auf welchem der sechs auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums gelisteten Flughäfen in Österreich die Passagiere abfliegen: Sie erhalten eine angemessene Entschädigung, sobald der gebuchte Flug mehr als drei Stunden später ankommt. Eine Entschädigung ist dabei an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Flug startet und/oder landet an einem europäischen Flughafen.
  • Den Flug führt eine in der EU ansässige Fluggesellschaft durch.
  • Der Passagier weist mithilfe der entsprechenden Papiere den gebuchten Flug nach.
  • Der Passagier fand sich rechtzeitig – nicht erst fünf Minuten vor Abflug – am Check-in ein.

Es ist außerdem möglich, eine Entschädigung zu erhalten, sobald ein Passagier durch einen verspäteten Flug seine Anschlussmöglichkeit verpasst. Hierbei gilt wiederum, dass beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht sein müssen und das Luftfahrzeug mehr als drei Stunden später am Ziel eintrifft. Ab einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden steht es dem Fahrgast frei, von der gebuchten Maschine zurückzutreten sowie den Ticketpreis zurückzuverlangen.

Fluggäste, die hinsichtlich der Gesetzeslage unsicher sind, überlassen die Angelegenheit qualifizierten Fachleuten. Der Experte für Fluggastrecht FlightRight hilft den enttäuschten Passagieren, ihr Geld zurückzuholen. Sie prüfen zunächst, ob die Reisenden berechtigt sind, Geld zurückzuerhalten. Anschließend nehmen die Rechtsexperten mit der Fluggesellschaft Kontakt auf und fordern die Entschädigung an. Falls das Verfahren erfolglos verläuft, entstehen den Geschädigten keine zusätzlichen Kosten.

Die Fluggastrecht-Verordnung gilt auch bei Billigflügen.

Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab

Wie viel Geld den Reisenden zusteht, hängt von ihrer gebuchten Flugstrecke ab. Nachfolgende Tabelle listet auf, wie hoch die Entschädigung pro Flugstrecke ausfällt.

Schadensersatz ist nicht gleichbedeutend mit Rückerstattungen

Die Fluggesellschaft ist gemäß der europäischen Gesetzeslage verpflichtet, den Passagier in den oben genannten Fällen zu entschädigen. Jedoch kommt sie für gewöhnlich nicht für die Folgeschäden der entstandenen Verspätung auf. Es ist anzuraten, den entsprechenden Verweis der europäischen Fluggastrechteverordnung zum Thema „Schadensersatz“ zu beachten. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, einen weiterführenden Schadensersatz in Höhe von bis zu 6.000 Euro geltend zu machen. Dieser bezieht nicht nur die materiellen Dinge wie das Handgepäck, sondern abhängig vom individuellen Fall ebenso die immateriellen Schäden ein.

Die Verspätung wird bis zum Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtür am Zielort berechnet.

Diese Ansprüche haben Gäste bei einem annullierten Flug

Sobald die Fluggesellschaft einen Flug kurzfristig annulliert, stehen dem Passagier verschiedene Optionen offen: Entweder bekommt er die Ticketkosten erstattet, reist auf Kosten der Fluggesellschaft zurück zum Abflugort oder kommt auf einem anderen Flug unter. Neben diesen Optionen steht dem Fluggast wie bei einem verspäteten Flug eine entschädigende Geldsumme zu. Beträgt die Wartezeit am Flughafen mehr als drei Stunden, hat die Airline für Snacks und Erfrischungen sowie in bestimmten Fällen für eine Unterkunft zu sorgen. Dasselbe Prinzip gilt bei einem überbuchten Flug.

Kein Anspruch bei „außergewöhnlichen“ Umständen

Manchmal verspätet sich ein Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, für welche die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist. Zwar müssen die Airlines ihre Kunden mit dem Nötigsten versorgen (Essen, Unterkunft, Transfers und ggf. kostenlose Rückflüge), doch haben sie gesetzlich betrachtet keine Entschädigungen zu zahlen. Zu den unvorhersehbaren Dingen höherer Gewalt gehören:

  • spontane Streiks,
  • Naturkatastrophen,
  • versteckte Herstellerfehler,
  • heftige Wetterbedingungen und Vogelschläge,
  • terroristische Anschläge.

Wie Fluggäste schnell zu ihrem Geld kommen

Viele Fluggesellschaften profitieren von der Unwissenheit ihrer Kunden. Zunächst ist es hilfreich, sich die verspätete Abflugs- oder Ankunftszeit schnellstmöglich von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen. Datum, Ort und Uhrzeit müssen in dem Dokument neben einer Unterschrift des Mitarbeiters vermerkt sein. Weitere Quittungen, Beweisfotos der Anzeigetafeln oder andere Dokumente helfen, das eigene Recht durchzusetzen. Anschließend nehmen die Kunden ggf. eine rechtliche Beratung in Anspruch, prüfen ihren Fall online und schicken das entsprechende Formular inklusive Fristvermerk an die zuständige Fluggesellschaft.

Bildquellen:

  • Bild: „Warten bei Flugverspätung“ von flightright.at
  • Bild: Pixabay.com © Gellinger (CC0 Creative Commons)
  • Bild: Pixabay.com © JESHOOTScom (CC0 Creative Commons)

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6 Kommentare

  1. Ich bin schon ganz nervös! In zwei Wochen fliege ich beruflich nach Asien und das sind sehr komplizierte dreigeteilte Flüge mit unterschiedlichen Airlines, das ganze war ziemlich kurzfristig und dadurch ist die Ankunft sehr knapp an die Meetings getaktet, ich hoffe da geht alles gut!!

  2. Zum Glück ist mir das noch nie passiert. Ich muss ehrlich sagen, ich fliege aber auch nicht so häufig, könnte mir aber vorstellen, dass das zum Beispiel bei geschäftlich reisenden anders ist! Bestimmt nervig!

  3. Ich hab mich vor einiger Zeit gefühlte Jahre mit einer Fluggesellschaft herumgestritten. Das frisst so viel Zeit und mindestens so viele Nerven und raus gekommen ist dabei eindeutig nichts was den ganzen Aufwand und Ärger auch nur ansatzweise entschädigen würde – FURCHTBAR :(

  4. Stimmt, auf Beweisfotos und eine Bestätigung von einem Mitarbeiter darf man nicht vergessen, sonst könnte es schwer werden.

  5. Das es so etwas wie diesen Experten für Fluggastrecht FlightRight gibt wusste ich gar nicht. Das werde ich mir gut merken und demnächst ein paar Bekannte aufklären!

  6. Ja leider kenne ich das nur zu gut!! Das größte Problem sind die Anschlussflüge, wenn man einfach nichts dagegen tun kann den nächsten Flug zu verpassen. Leider werden sehr oft „Flugkombinationen“ aus unterschiedlichen Airlines angeboten und da beginnt das ganze dann richtig kompliziert zu werden!

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