Elektronik, Babynahrung, Medikamente, Wertgegenstände – was transportiert man wie?
Im Zuge der Vorbereitung einer Flugreise werfen die Bestimmungen zum Handgepäck immer wieder Fragen auf. „Am Flughafen Wien beispielsweise werden elektronische Geräte im Handgepäck verschärft kontrolliert. Diese müssen sich vor Ort ein- und ausschalten lassen“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „Daher wird empfohlen, Geräte wie Smartphones und Laptops nur mit geladenem Akku mit an Bord zu nehmen.“ Die Expertin hat weitere wichtige Handgepäcktipps zusammengefasst.
„Sowohl E-Zigaretten als auch Lithium-Ersatzbatterien für elektronische Geräte wie Laptops oder Smartphones dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden“, sagt Tauer. „Bei Batterien müssen die Kontakte abgedeckt oder isoliert sein.“ Wichtige, persönliche Gegenstände wie Geld, Schmuck, Geschäfts- oder Ausweispapiere sollten unbedingt im Handgepäck – nicht im aufgegebenen Gepäck – mitgeführt werden. Strenge Regelungen gelten für Feuerzeuge: Benzinfeuerzeuge dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Gasfeuerzeuge oder ein Päckchen Streichhölzer sind nur direkt an der Person erlaubt, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.
Flüssigkeiten im Handgepäck – Babynahrung & Medikamente für Reisedauer erlaubt
Die Verordnung zur Beschränkung der mitzuführenden Flüssigkeitsmenge im Handgepäck gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU sowie Norwegen, der Schweiz und Island abfliegen – unabhängig von Ziel und Fluggesellschaft. „Flüssige und gelartige Produkte, beispielsweise Hygieneartikel wie Zahnpasta, Creme, Lippenstift oder Parfum sind demzufolge im Handgepäck nur gestattet, wenn sie in Behältern bis jeweils 100 ml verpackt sind“, sagt die ÖAMTC-Expertin. Diese wiederum müssen in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel (sogenannte „Zipper“) von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden – pro Passagier ist ein Beutel erlaubt.
„Babynahrung unterliegt nicht der Mengenbeschränkung von 100 ml“, stellt Tauer klar. „Reist man mit einem Kind unter drei Jahren, darf die erforderliche Menge für die Dauer der Reise mitgenommen werden.“ Auch für Medikamente, ob flüssig oder fest, gilt keine Mengenbeschränkung. Es ist jedoch empfehlenswert, sich für die mitgeführte Menge (entsprechend der Reisedauer) ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Denn das Sicherheitspersonal an den Flughäfen kann im Zweifelsfall einen Nachweis der Notwendigkeit verlangen. Die ÖAMTC Touristik stellt eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
Wertvolle Gegenstände besser vorab versichern bzw. deklarieren
Für den Transport von Luxusartikeln oder teuren Kleidungsstücken im aufgegebenen Gepäck gelten die jeweiligen Haftungshöchstgrenzen der Airlines. „Für den Fall des Verlusts empfiehlt sich jedoch eine zusätzliche Gepäckversicherung für den Zeitraum der Reise oder eine entsprechende Deklaration gegenüber der Airline – dabei wird meist ein Aufpreis fällig“, weiß ÖAMTC-Expertin Tauer. „Es ist sinnvoll, die Quittungen der Wertgegenstände aufzubewahren. Das erhöht die Chance, im Ernstfall den Zeitwert ersetzt zu bekommen.“
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