Was bedeuten die verschärften Corona-Maßnahmen fürs Autofahren

Gut zu wissen

Coronoavirus Foto: Alexander-Hauk-_-alexander-hauk.de_pixelio.de

Ab Sonntag gelten in ganz Österreich verschärfte Corona-Maßnahmen.

Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus 

Bisher gab es in Österreich 74.415 positive Testergebnisse. Mit Stand (23. Oktober 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 954 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 55.195 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 1.058 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 158 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Bundesregierung muss handeln und legt vermehrt Regeln fest. Was bedeutet dies im Straßenverkehr? Die Sechs-Personen-Regel ist besonders interessant für den Straßenverkehr. Obwohl in einem Auto meist nicht mehr als fünf Personen Platz nehmen dürfen, ist die Frage, ob sich für Fahrgemeinschaften oder Car-Sharing etwas ändert, eine sehr Wichtige. Aber auch Fragen, wie zum Beispiel: Darf ich noch einfach in mein Auto steigen und aus Spaß herumfahren? Oder: Kann ich wie gewohnt mit meiner Fahrgemeinschaft mitfahren? stellen sich die Österreicherinnen und Österreicher generell. Die Verwirrung ist groß, daher geht der ARBÖ diesen Themen auf den Grund und klärt auf.

In der ersten Verordnung wurde gesetzlich verankert, dass im eigenen PKW ein 1-Meter-Abstand einzuhalten sei. Ab 1. Mai wurde die Regelung dahingehend erweitert, verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sich eine haushaltsfremde Person im Wagen befindet. Zusätzlich zu den geltenden Bestimmungen hieß es im Verordnungstext, dass zwei Personen pro Sitzreihe sitzen dürfen. „In einem PKW mit fünf Sitzplätzen durften sich nur mehr maximal 4 Personen inkl. Fahrer im PKW befinden, und wenn diese nicht im gleichen Haushalt lebten, musste zusätzlich Mund-Nasen-Schutz getragen werden“, erklärt uns Mag. Martin Echsel, ARBÖ-Jurist. Diese Verordnung wurde im Juli gelockert. Das verpflichtende Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wurde aufgehoben.

Aktuell schreibt die Verordnung die Zwei-Personen-Regel pro Sitzreihe vor

„Genau bedeutet dies, dass pro Reihe inklusiv dem Fahrer maximal zwei Personen sitzen dürfen. Dabei ist ausschlaggebend, ob diese im gleichen Haushalt leben oder nicht. Verwandtschaft alleine reicht nicht“, erläutert Echsel die aktuell gültige Verordnung. In praktischen Beispielen gesprochen ist es weiterhin erlaubt, das Nachbarkind mit zum Turnverein zu nehmen oder mit einem Freund oder Freundin gemeinsam zu Ausflügen zu fahren, allerdings dürfen eben nicht mehr als zwei Personen pro Sitzreihe unterwegs sein. Eine vierköpfige Familie darf demnach niemanden mehr im Auto mitnehmen, wenn das Fahrzeug nur über zwei Sitzreihen verfügt. Abweichende Bestimmungen gelten für Taxis, taxiähnliche Betriebe und Massenbeförderungsmittel. Hier muss immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

„Private Fahrgemeinschaften können weiterhin ohne Bedenken gebildet werden und auch das Nutzen von Car-Sharing ist bedenkenlos möglich, sofern die Regelung eingehalten wird“, ergänzt Echsel.

Beim Nutzen von Car-Sharing empfiehlt der ARBÖ grundsätzlich das Lenkrad sowie die Gangschaltung vorm Benutzen des Fahrzeuges mit Desinfektionsmittel zu reinigen und auch die Hände so oft als möglich waschen.

ots

 

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