Das ändert sich 2019 für Autofahrer in Österreich und in Europa

Ab 1.1.2019 wird viele NEU

Neuerungen für Autofahrer Foto: Rainer Sturm_pixelio.de
Neuerungen für Autofahrer Foto: Rainer Sturm_pixelio.de

Das kommende Jahr bringt zahlreiche Neuerungen für Autofahrer.

Der ARBÖ gibt einen Überblick, was sich in wenigen Tagen ändert.

Autobahnpilot:
Künftig muss der Fahrer, dessen Fahrzeug mit einem aktivierten Fahrassistenzsystem ausgestattet ist, auf Autobahnen das Lenkrad nicht mehr mit mindestens einer Hand festhalten. Das System muss jedoch über eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung verfügen und der Lenker muss im Notfall unverzüglich die Lenkaufgaben wieder übernehmen können.

Einparkpilot:
Erlaubt sind künftig Systeme, die sämtliche Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken des Fahrzeuges mittels automatischer Lenkfunktion übernehmen können. Der Lenker ist von der Verpflichtung den Lenkerplatz einzunehmen enthoben, muss sich aber in Sichtweite des Fahrzeuges befinden und über eine Notfallvorrichtung das System sofort deaktivieren können.

Führerscheinprüfung:
Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten abermals antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge mittels Minikamera und Headset unerlaubt externe Hilfe in Anspruch nahmen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.

Moped-Führerscheinprüfung:
Die Theorieprüfung für den Mopedschein (Führerscheinklasse AM) wird frühestens Anfang April 2019 auf einen Computertest umgestellt. Damit soll die Qualität der Ausbildung und der theoretischen Prüfung verbessert werden.

Rettungsgasse:
Das Befahren der Rettungsgasse wird ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können von dieser neuen Regelung betroffen sein, nämlich dann, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.

Pilotversuch Rechtsabbiegen bei Rot:
Am 1.Jänner 2019 startet der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ an folgenden drei Kreuzungen in Linz:

  • Weißenwolffstraße / Garnisonstraße / Derfflingerstraße /Nietzschestraße (Kaplanhofviertel)
  • Wiener Straße / Ennsfeldstraße (Stadtteil Ebelsberg)
  • Dornacher Straße / Johann-Wilhelm-Klein-Straße (Stadtteil St. Magdalena)

    Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung des Pilotversuchs „Rechtsabbiegen bei Rot“ beauftragt.

Ausweitung der Teststrecken für Tempo 140
Nachdem 2018 der Testbetrieb für Tempo 140 auf dreispurigen Autobahnen getestet wurde, soll die Tempoerhöhung 2019 auch auf zweispurigen Abschnitten getestet werden. Welche Abschnitte dafür geeignet sind muss noch evaluiert werden.

Neue Regelungen für Autofahrer
Neue Regelungen für Autofahrer

Aber auch International ändert sich einiges, wie der ÖAMTC berichtet

Fahrt in Süden erleichtert, neue Umweltzonen und zusätzliche Dieselfahrverbote

2019 hält für Autoreisende einige Änderungen parat. So wird die nächste Fahrt in den Süden wesentlich leichter und kürzer: Seit 2. Dezember 2018 ist das letzte Teilstück der slowenischen Autobahn A4 bis zur kroatischen Grenze (Grenzübergang Slivnica / Macelj) für den Verkehr freigegeben. „Damit entfällt die langjährige Großbaustelle, die besonders im Sommer immer wieder zu Staus auf der wichtigen Transitstrecke führte. Es besteht nun eine durchgängige Verbindung von Graz über Maribor bis Zagreb“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.

In vielen europäischen Städten werden die Regeln zur Luftreinhaltung strenger – die Expertin hat den Überblick:

London: Am 8. April 2019 tritt in London die neue „Ultra Low Emission Zone“ in Kraft. Demzufolge müssen ältere, emissionsreichere Fahrzeuge eine Tagesgebühr in Höhe von 12,50 Pfund zahlen – zusätzlich zur bestehenden City Maut (Congestion Charge). „Die ‚Ultra Low Emission Zone‘ umfasst die engere Innenstadt. Betroffen sind Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 3 sowie Dieselfahrzeuge bis Euro 5“, weiß Riedl. „Die neue  Zone gilt ganzjährig, rund um die Uhr.“

Paris: „Die Pariser Umweltzone wird mit Juli 2019 deutlich erweitert. Ab dann umfasst sie den gesamten Großraum Paris, der vom äußeren Autobahnring A86 begrenzt wird“, informiert die ÖAMTC-Expertin über eine weitere Änderung. „Ein Einfahrverbot gilt dann für alle Dieselfahrzeuge, die vor 2001 zugelassen wurden.“

Madrid: Mit 30. November 2018 ist eine neue permanente Umweltzone in Madrid in Kraft getreten. Voraussetzung für das Befahren ist die spanische Umweltplakette, die „Distintivo Ambiental“. „Bis dato gibt es für Lenker ausländischer Fahrzeuge noch keine Möglichkeit, eine solche Umweltplakette zu kaufen. Bis es soweit ist, sollte man daher auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen“, rät Reiseexpertin Riedl.

„Neben den in vielen deutschen Städten bereits bestehenden Umweltzonen werden 2019 zusätzliche Dieselfahrverbote in Kraft treten“, weiß die ÖAMTC-Touristikerin. „So wird gleich mit 1. Jänner in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 oder älter aktiv, das im gesamten Stadtgebiet gilt.“ Weitere Dieselfahrverbote sind in Deutschland wie folgt zu erwarten: in Bonn und Köln ab 1. April 2019, in Berlin bis spätestens Juni 2019, in Essen und Gelsenkirchen ab 1. Juli 2019 sowie in Mainz voraussichtlich ab 1. September 2019. Weitere Änderungen und zusätzliche Fahrverbote sind zu erwarten.

Die bisherige Zufahrtsbeschränkung „Area C“ in der historischen Altstadt Mailands wird ab 25. Februar 2019 deutlich erweitert. „Die neue Fahrverbotszone, genannt ‚Area B‘, umfasst nun das gesamte Stadtgebiet und gilt Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 19.30 Uhr.“ In diese Zone dürfen keine Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0, 1, 2 und 3 sowie Benziner mit Euro 0 fahren. Für das Befahren der historischen Altstadt benötigen Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 4 mit Partikelfilter bis Euro 6 sowie Benziner Euro 1 bis 6 auch weiterhin ein City Maut-Ticket (Kosten: 5 Euro am Tag).

„Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in italienischen Pkw mit einem Alarm ausgestattet sein. Dieser soll verhindern, dass Kleinkinder im Fahrzeug vergessen werden“, sagt die ÖAMTC-Expertin. „Die Pflicht gilt allerdings nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. In aller Regel sind österreichische Reisende daher nicht betroffen.“ Die Pflicht trifft aber durchaus Mietwagen – für die entsprechende Ausstattung ist der Vermieter verantwortlich.

6 Kommentare

  1. Das mit der Rettungsgasse war absolut überfällig. Im letzten Monat nach einem Unfall auf der Autobahn war ich so schockiert wie schlecht es funktioniert hat diese rettungsnasse zu bilden – das kann doch wirklich nicht so schwer sein???

  2. Das Fahrverbot in den Städten finde ich toll! Grundsätzlich verstehe ich nicht warum das erst jetzt eingeführt wird. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommt man so super schnell voran, dass sämtliches Parkplatz suchen und morgendliches im Stau stehen sowieso nur absurde Zeitverschwendung ist!

  3. Sehe ich auch so @Richard. Umweltschonender und effizienter auf alle Fälle. Allerdings denke ich, dass zb in Wien die zusätzliche Jahreskarte für die Ölfis dann doch ein Hinderungsgrund gegen das Bus- und Ubahnfahren in der Stadt ist.

  4. Das man während der Führerscheinprüfung mit Headset und Kamera schummelt kann ich mir nicht ganz vorstellen.. wie soll dass denn funktionieren ohne dass es jemand merkt? Verrückt!

  5. Man muss sich also während des parken nicht mal mehr IM AUTO befinden? Meinem Auto beim parken vom Gehsteig aus zuzusehen stelle ich mir schon spannend vor..
    Auch wenn ich leider keines habe, das so etwas kann!

  6. Ich weiß nicht ganz was ich davon halten soll, dass die türkische Sprache im Führerschein abgeschafft wird.. Angeblich war die türkische Version sehr beliebt und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie aus Gründen der schlechten Nachfrage abgeschafft wird!

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