Es ist der letzte große Umbruch im Leben: Der Job liegt hinter einem, die Kinder sind längst ausgezogen und das Haus ist eigentlich auch viel zu groß.
Dazu kommt, dass die Pension zwar zum Altwerden ausreicht, aber für die schon lange geplanten großen Reisen und Abenteuer ist es dann doch zu wenig. In einer Zeit, in der die traditionellen Pensionssysteme zunehmend unter Druck geraten, werden alternative Einnahmemöglichkeiten für Menschen im Ruhestand immer lukrativer. Für diejenigen mit Wohneigentum bietet sich in diesem Fall die möblierte Vermietung auf Zeit an. Potenzielle Mietinteressenten sind unter anderem junge Berufstätige, Studierende oder sogenannte Expats, also Führungs- oder Fachkräfte aus dem Ausland, die kurzfristig, aber für mehrere Monate eine Wohnung benötigen und sich nicht an klassische Langzeitmietverträge binden können oder wollen.
Vermieten leicht gemacht
Oft lassen sich beispielsweise durch kleine Umbau- und Modernisierungsarbeiten und mit einer zweckmäßigen, aber ansprechenden Möblierung aus ungenutzten Räumen 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen für die Vermietung im eigenen Haus schaffen. Auch rechtlich ist das unproblematisch: Im Gegensatz zur Vermietung als Ferienwohnung treffen regionale Gesetze, welche die Vermietung an Tourist:innen unterbinden sollen, nicht auf möbliertes Zeitwohnen zu. Ein entscheidender Aspekt, der viel Arbeit und Bürokratie erspart.
Empfehlenswert ist hingegen ein rechtssicherer Mietvertrag
Dieser erspart sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen böse Überraschungen und hält Mietdauer, Zahlungsmodalitäten, Kaution und Kündigungsfrist für beide Parteien fest. Im Gegensatz zur kurzfristigen Vermietung als Ferienwohnung, bei der meist weniger formelle Vereinbarungen getroffen werden, bietet ein offizieller Mietvertrag eine rechtliche Grundlage, die im Falle von Problemen Klarheit schafft. Die Plattform Wunderflats für möbliertes Wohnen auf Zeit etwa bietet geprüfte Mietverträge an und kümmert sich auf Wunsch um die komplette Vertragsabwicklung.
Steuerabzüge nicht vergessen
Bei allen Vorteilen müssen sich die zukünftigen Vermieter:innen darüber im Klaren sein, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland steuerpflichtig sind – auch für Rentner:innen. Allerdings können sie von verschiedenen Absetzungsmöglichkeiten profitieren, wie zum Beispiel Abschreibungen für Abnutzung (AfA), Werbungskosten, Instandhaltungskosten oder Werbekosten für Inserate. In jedem Fall ist es empfehlenswert, eine Steuerberatung zu konsultieren.
AKZ
Hinterlasse jetzt einen Kommentar