Ziel dieser Offensive ist, die rechtlichen Themen der Angehörigenvertretung, die Vorsorgevollmacht (VV) und die Patientenverfügung (PV) verstärkt ins Bewusstsein der Menschen zu rücken.
Im Rahmen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ haben ÖVP-Justizsprecherin Abg. Mag. Michaela Steinacker, der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) Dr. Rupert Wolff und der Präsident der Österreichischen Notariatskammer Hon.-Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner die Informationsoffensive „Vorsorgeservice“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und StR a.D. Prim. Dr. Elisabeth Pittermann, Gesundheitssprecherin des Pensionistenverbandes Österreichs, wurde die Initiative nun vorgestellt.
Die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ hat einen Bericht mit 51 Empfehlungen präsentiert, der von allen sechs Parlamentsparteien beschlossen und im Nationalrat zur Kenntnis genommen wurde. Herzstück der Empfehlungen ist die stärkere Verbreitung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Es gilt, die Bevölkerung für rechtzeitige rechtliche Vorsorge für das Ende des Lebens und für den Krankheitsfall zu sensibilisieren.
Das Thema betrifft jeden von uns und es gibt schon jetzt viele Möglichkeiten, um wichtige Fragen für den letzten Lebensabschnitt zu klären.
• Wer soll Entscheidungen für uns treffen, wenn wir selbst nicht mehr dazu fähig sind?
• Wer soll sich um Geld und Versorgung kümmern, wo sollen wir betreut werden – zuhause oder in einer professionellen Einrichtung?
Oft geht es hier auch um Dinge des täglichen Lebens, die aber für die Betroffenen sehr wichtig sind. Letztlich geht es um Selbstbestimmung und Würde für den letzten Lebensabschnitt“, so die Justizsprecherin. Die bestehenden rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten werden derzeit noch zu wenig genutzt. In den Registern des Notariats und der Rechtsanwälte sind österreichweit derzeit nur rund 50.000 Vorsorgevollmachten und rund 20.000 Patientenverfügungen registriert.
„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sichern die Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Beratung ermöglicht diese bewusste Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb tragen die Notarinnen und Notare gerne zur Informationsoffensive ‚Vorsorgeservice‘ bei“, so Bittner.
„Gemeinsam wollen wir Berührungsängste bei den Bürgerinnen und Bürgern abbauen“, erklärte Wolff. Es sei daher notwendig, umfassend und verständlich zu informieren, aber auch die ganz persönliche Situation im Einzelfall zu berücksichtigen. „Die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte treten für Selbstbestimmung und Rechtssicherheit der Bürger ein. Ich halte die vorgestellte Initiative für ein wichtiges Instrument zur Förderung dieser so wesentlichen Aspekte eines eigenständigen und würdevollen Lebens.“
Ab April starten im Rahmen des „Vorsorgeservice“ österreichweit kostenlose Beratungsgespräche und Veranstaltungen von Notaren und Rechtsanwälten in den Bezirkshauptstädten Österreichs gemeinsam mit Partnerorganisationen wie beispielsweise dem Roten Kreuz und Seniorenorganisationen. Der Österreichische Seniorenrat begrüßt diese Informationsinitiative ausdrücklich und stellt es seinen Mitgliedern frei, hierzu Kooperationen einzugehen.
Wann ist eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nötig?
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für jeden Menschen wichtig: die Patientenverfügung, weil nur so Selbstbestimmung im Krankenhaus möglich ist, und die Vorsorgevollmacht, weil Partner, Kinder oder eine Person des eigenen Vertrauens statt dem Betroffenen handeln können – in seinem Geist und Auftrag und nicht vom Gericht bestellte fremde Personen. Dies betrifft Gesundheit und Vermögen“, erläuterte Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes. Die Werbung soll über die jährliche Mitteilung über die Pensionsanpassung sowie bei Informationen über das Pensionskonto erfolgen. Die Kosten soll der Hauptverband übernehmen, bei Rechtsanwälten und Notaren für Beratung und Abschluss, bei Ärzten für Beratung. Khol sprach sich zudem für eine Speicherung sowohl in ELGA als auch auf der e-card aus. „Wir Senioren werden dafür werben und umfassend informieren“, so der Bundesobmann.
Die Kampagne ist in einem ersten Schritt für einen Zeitraum von sechs Monaten geplant. Ein Handbuch für die Partnerorganisationen soll bei der Organisation unterstützen, solche Veranstaltungen mit Notaren und Rechtsanwälten in der Heimatgemeinde oder Heimatstadt durchzuführen: mit einem Überblick über die Inhalte, den Zielen der Kampagne sowie einigen Tipps und Informationen in organisatorischen Fragen. Nutzen Sie diese Informationsoffensive und gehen Sie zu einem Notar oder Rechtsanwalt und lassen sich beraten.