Fluchtwege abgehen und Rettungswesten prüfen
Immer mehr Reisende bevorzugen Kreuzschifffahrten, der ADAC hat für Sie die wichtigsten Verhaltenstipps zusammengestellt:
Kreuzfahrtschiffe müssen zertifiziert sein. Das Zertifikat der Klassifizierung nach SOLAS bescheinigt die Seetüchtigkeit und damit auch die Sicherheit der Passagiere. Dennoch zeigt das aktuelle Schiffsunglück im Mittelmeer, wie wichtig es ist, im Notfall gut informiert zu sein.
Gleich zu Beginn der Reise Orientierungspläne und Beschilderung studieren und anhand dieser feststellen, wo man sich im Schiff befindet und welcher der schnellste Fluchtweg ist. Diesen einmal abgehen.
Informieren, wo sich Rettungsboote, Rettungsinseln und Evakuierungsrutschen befinden.
Mit der Handhabung der Rettungswesten vertraut machen und prüfen, ob kleinere Westen für Kinder vorhanden sind. Baby- oder übergroße Rettungswesten erhält man bei der Crew.
Sicherheitshinweise unbedingt lesen und beachten.
Bei einem Notfall ertönt das Alarmsignal: sieben kurze Töne und ein langer Ton. Dann gilt: Ruhe bewahren und den Anweisungen der Crew folgen.
Umgehend zu den Sammelstationen gehen. Keine Aufzüge nutzen und kein Gepäck mitnehmen. Wenn verrauchte Zonen des Schiffes passiert werden müssen, gebückt gehen oder auf dem Boden kriechen. Leuchtstreifen in Bodenhöhe zeigen den Fluchtweg an. In den Sammelstationen werden Rettungswesten verteilt. Die Crew führt die Passagiere von dort zu den Rettungsbooten, Rettungsinseln oder Evakuierungsrutschen. Wenn möglich, unbedingt Kindern und anderen Passagieren helfen.
Um höchstmögliche Sicherheit auf Kreuzfahrtschiffen zu gewährleisten, fordert der ADAC von den Reedereien:
Verantwortungsbewusstsein der Crew gegenüber den Passagieren zu schulen und regelmäßige Notfallübungen unter realen Bedingungen durchzuführen.
Gebrauch der Rettungswesten live zu demonstrieren.
Technische Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu warten.
Sicherzustellen, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos von Bord können.
Sicherheitshinweise in mehreren Sprachen per Lautsprecher oder Video vor Ablegen aus dem Hafen zu übertragen und gedruckt zur Verfügung zu stellen.
Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen deutlich zu kennzeichnen.
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